Abrechnung der Abwasserbeseitigungsgebühren 2019 - Abnahmestellen mit Unterzählern, Großvieheinheiten oder ähnlichem
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und die Jahresabrechnung der Abwasserbeseitigungsgebühren (Kanal) steht vor der Tür.
Nach § 12 Absatz 3 der Beitrags- und Gebührensatzung des KUS Sinzing werden die nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen, soweit der Abzug nicht nach Absatz 4 ausgeschlossen ist, bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt. Der Nachweis ist durch geeichte Wasserzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten fest zu installieren und unverzüglich nach dem Einbau anzumelden hat.
Garten-/Zwischenzähler sowie Zähler für Brauchwasseranlagen
Die Abnehmer werden gebeten, die Zählerstände zum 31. Dezember 2019 der angemeldeten
- Gartenwasseruhr,
- Wasseruhr für nicht in den Kanal geleitetes Wasser,
- Wasseruhr für die Brauchwasseranlage,
an die Gemeinde Sinzing für die Berücksichtigung bei der Abrechnung der Abwasserbeseitigungsgebühren 2019 zu melden.
Großvieheinheiten
Die landwirtschaftlichen Betriebe mit Viehbeständen möchten wir an die Meldung der Großvieheinheiten:
Tierart | Großvieheinheit | |
1. | Pferde, 3 Jahre alt und älter | 1,00 |
Pferde unter 3 Jahren | 0,70 | |
2. | Zuchtbullen, Zugochsen | 1,20 |
Kühe, Färsen, Masttiere | 1,00 | |
Jungvieh, 1 bis 2 Jahre alt | 0,70 | |
Jungvieh unter 1 Jahr | 0,30 | |
3. | Schafe, 1 Jahr und älter | 0,10 |
Schafe unter 1 Jahr | 0,05 | |
4. | Zuchteber und –sauen | 0,30 |
Mastschweine über 75 kg | 0,20 | |
Läufer zwischen 20 und 75 kg | 0,10 | |
Ferkel | -,- | |
5. | Legehennen | 0,004 |
Junghennen und Masthühner | -,- | |
Mastputen und –gänse | -,- | |
Mastenten | -,- |
bzw. der Stallzählerstände erinnern.
Bitte senden Sie uns Ihre Meldung bis spätestens 31. Januar 2020 schriftlich
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per Post: |
Gemeinde Sinzing |
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per E-Mail: |
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oder |
per Telefax: |
(0941) 39602-99 |
Bitte beachten Sie:
Da diese Unterzähler nur bei der Abrechnung der Abwasserbeseitigungsgebühren berücksichtigt werden, bitten wir Sie, den Stand der Unterzähler nicht auf der Ablesekarte des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Viehhausen-Bergmattinger Gruppe zu vermerken, da eine Weiterleitung nicht garantiert wird.
Später eingegangene Meldungen werden bei der Abrechnung nicht berücksichtigt.
Unser Service für Sie:
Die Meldung der Zählerstände bzw. Großvieheinheiten ist formlos möglich. Gerne können Sie auch die nachstehenden Formulare verwenden:
- für die Meldung des Zählerstandes von einem Unterzähler (Gartenwasser / Stall): | Formular |
- für die Meldung des Zählerstandes von einem Brauchwasserzähler: | Formular |
- für die Meldung der Großvieheinheiten: | Formular |