Bekanntmachung Freiwilliger Wehrdienst / Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

04. Oktober 2018: Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März Daten weiter. Die Bekanntmachung hierzu können Sie hier einsehen.