Aktuelle Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine und deren Helfer!

07. März 2022: Die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt Regensburg) hat aktuelle Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine und deren Helfer veröffentlicht:

Durch die Beschlussfassung über sogenannte Massenzustroms-Richtlinie auf EU-Ebene wird nach aktuellen Informationen der Weg zur Erteilung eines Aufenthaltstitels für die ukrainischen Geflüchteten geebnet.

Sobald diese Richtlinie zu Anwendung kommt, kann den aus der Ukraine Geflüchteten, die in Deutschland Schutz suchen, nach § 24 AufenthG eine zunächst auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, mit der auch der Zugang zur Beschäftigung eröffnet werden soll. Zudem eröffnet dies den Zugang zu Asylbewerberleistungen.

Aktuell fehlen den Kreisverwaltungsbehörden noch die Informationen über die genauen Modalitäten bezüglich der Gewährung von Aufenthaltstiteln nach § 24 Abs. 1 AufenthG.

Fest steht jedoch welche vorbereitenden Schritte zu veranlassen sind:

Alle in Sinzing ankommenden Flüchtlinge, die noch nicht an einer Bearbeitungsstraße an den Grenzen registriert wurden, sollen sich bei der ANKER-Einrichtung

Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber (ANKER)
der Regierung der Oberpfalz
- ANKER Oberpfalz
Bajuwarenstraße 1a
93053 Regensburg

melden und registrieren lassen. Sie erhalten dadurch einen Ankunftsnachweis.

Im Gegensatz zu den bisherigen Asylfällen erfolgt insofern eine Sonderregelung, als das durch die Registrierung kein Asylantrag (sofern diese nicht explizit gewünscht ist) erfolgt und auch keine Wohnpflicht in einer Gemeinschaftsunterkunft entsteht.

Nach der Registrierung können Diejenigen, die eine (private) Unterkunft gefunden haben, dorthin weiterreisen, und sich dort melderechtlich anmelden.

Diejenigen, die eine Unterkunft benötigen, werden einer Kreisverwaltungsbehörden (Landkreis oder kreisfreie Stadt) zugewiesen, die einen Platz in einer zentralen oder dezentralen Unterkunft organisiert.

Ohne die Registrierung eröffnet sich kein Zugang zu einem Aufenthaltstitel bzw. zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Registrierung ist nur persönlich und vor Ort im Ankerzentrum möglich, da eine erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt.

Bezüglich der Leistungsgewährung teilte das Sozialamt des Landkreises Regensburg, dass auch für die Asylbewerberleistungen zuständig ist, Nachfolgendes mit:

Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind und Leistungen benötigen, können Leistungen nach dem AsylbLG bekommen.

Dazu gehören u.a. (Geld-)Leistungen für den persönlichen Bedarf und Zugang zu Krankenbehandlung und ggf. auch Unterbringung/Leistungen für die Unterkunft.

Als Nachweis der Berechtigung ist neben Ausweispapieren auch der „Ankunftsnachweis“ erforderlich der in den Ankunfts- und Registrierungsstellen ausgegeben wird.

Vorhandenes Einkommen/Vermögen ist einzusetzen bevor staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden kann.

Ansprechpartner für Asylb-Leistungen ist das Landratsamt Regensburg –Sozialamt- unter folgenden Kontaktdaten:

Für weitere Informationen rund um Hilfen in der Ukrainekrise hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Webseite www.ukraine-hilfe.bayern.de geschaltet. Hier werden Informationen zu Spenden und weiteren Hilfsangeboten zur Verfügung gestellt.

Zudem hat das ANKER-Zentrum Regensburg unter der Telefonnummer 0941/5680-3999 ein Bürgertelefon eingerichtet, das in Kürze zur Verfügung stehen soll.

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