Anhebung der Hebesätze bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer - Versand der Bescheide

12. April 2019: Die geänderten Grundsteuer- und Gewerbesteuerbescheide aufgrund der Anhebung der Hebesätze werden am 12. April 2019 versendet.

Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat anlässlich der Verabschiedung des Haushaltsplans für 2019 in seiner Sitzung am 27. Februar 2019 die Anhebung der Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer wie folgt beschlossen:

ab 2019 1992 bis 2018
Grundsteuer A 310 v.H. 280 v.H.
Grundsteuer B 310 v.H. 280 v.H.
Gewerbesteuer 380 v.H. 320 v.H.

Weitere Informationen zur Anhebung der Hebesätze finden Sie hier: Information zur Anhebung der Hebesätze


Was bedeutet das für Sie?

Da die jährliche Grund- und Gewerbesteuer per Gesetz in vier Raten zu zahlen ist (15.2., 15.5., 15.8., und 15.11.) war die erste Rate 2019 schon am 15.2. fällig. Am 12. April 2019 werden die geänderten Grundsteuer- und Gewerbesteuerbescheid an alle Steuerpflichtigen der Gemeinde Sinzing mit angepassten Raten verschickt. Die Bescheide gelten solange, bis sich Änderungen ergeben, die sich auf die Festsetzung der Steuer auswirken.
Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat werden die Beträge abgebucht.


Die Gemeinde Sinzing ist gemäß Gesetz an die Feststellungen des zuständigen Finanzamts im Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuermessbescheid zwingend gebunden. Einwände gegen den Grundlagenbescheid müssen daher beim jeweiligen Finanzamt vorgebracht werden.


Hinweis zum Eigentumswechsel bei der Grundsteuer:
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Nach den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes gelten die Verhältnisse zum 1. Januar für das gesamte Kalenderjahr. Wird eine Eigentumswohnung, ein Haus oder ein Grundstück verkauft, bleibt der Verkäufer bis Ende des Jahres Steuerschuldner. Der Käufer wird erst ab dem 01.01. des Folgejahres mit der Steuerschuld belastet. Die Vertragspartner können die anteilige Grundsteuer nur privatrechtlich ausgleichen.


Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren:

Mit der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ersparen Sie sich und der Gemeinde erheblichen Überwachungs- und Verwaltungsaufwand.

Den Vordruck für das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier: SEPA-Lastschriftmandat

Bitte beachten Sie: Da der Gemeindekasse das SEPA-Mandat im Original vorliegen muss, können Übersendungen per Telefax oder E-Mail nicht berücksichtigt werden. Bitte übersenden Sie deshalb den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck auf postalischem Wege oder geben ihn direkt bei uns ab.

Bei Fragen:

Name Telefon Telefax Zimmer
Berchtold, Sabine
Ansprechpartnerin
0941 - 39602-33 0941 - 39602-99 1.09