Für die Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs im Kreuzungsbereich wurden zwei Halbschranken nachgerüstet und die Straße angepasst. Dafür musste die Fahrbahnbreite für den maßgeblichen Begegnungsfall für landwirtschaftlichem Verkehr und Zugfahrzeugen mit Bootsanhänger ausgelegt und eine entsprechende Stellwerk-Anpassung durchgeführt werden. Durch diese Verbreiterung des Übergangs und den Ausbau der anschließenden Straße wird gewährleistet, dass sich auch Fahrzeuge mit der maximal zulässigen Fahrzeuglänge von bis zu 25m bei geschlossenen Schranken aufstellen können und dabei andere Fahrzeuge, die den Gleisbereich noch räumen müssen, nicht behindern.
Nach einer Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes im Jahr 2021 musste sich die Gemeinde Sinzing nicht mehr an den Kosten in Höhe von ca. 2 Mio. Euro beteiligen.