Bekanntmachung 2021 - Widerspruchsrecht neues BMG
Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden.
Er kann im Bürgerbüro der Gemeinde Sinzing, Fährenweg 4, 93161 Sinzing eingelegt werden.
Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden.
Er kann im Bürgerbüro der Gemeinde Sinzing, Fährenweg 4, 93161 Sinzing eingelegt werden.
Montag, Mittwoch und Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Allgemeine Hinweise:
Viele Dienstleistungen der Gemeinde Sinzing können mittlerweile auch rund um die Uhr online oder postalisch erledigt werden und bedürfen keiner persönlichen Kontaktaufnahme.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Bürgerserviceportal der Gemeinde Sinzing.