Bekanntmachung 2021 - Widerspruchsrecht neues BMG

23. Februar 2021: Betroffene haben das Recht, entsprechenden Datenübermittlungen gemäß Bundesmeldegesetz zu widersprechen...

Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden.

Er kann im Bürgerbüro der Gemeinde Sinzing, Fährenweg 4, 93161 Sinzing eingelegt werden.

zur Bekanntmachung

Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre

Bürgerbüro der Gemeinde Sinzing

AdresseBürgerbüro der Gemeinde Sinzing
Fährenweg 4
93161   Sinzing
Kontakt
Telefon: 0941/39602 - 70
Fax: 0941/39602 - 99
Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr


Allgemeine Hinweise:

Viele Dienstleistungen der Gemeinde Sinzing können mittlerweile auch rund um die Uhr online oder postalisch erledigt werden und bedürfen keiner persönlichen Kontaktaufnahme.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Bürgerserviceportal der Gemeinde Sinzing.