Bekanntmachung der Gemeinde Sinzing vom 12.06.2015

12. Juni 2015: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Alling an der Staatsstraße“ mittels Deckblatt Nr. 1
Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 59 "Alling an der Staatsstraße"

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
öffentliche Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 BauGB über die Absicht, einen Bebauungsplan aufzustellen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.05.2015 mit Beschluss-Nr. 43 die Änderung des rechtsverbindlichen, qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 59 „Alling an der Staatsstraße“ mittels Deckblatt Nr. 1 festgelegt. Es wurde beschlossen, dass im Plangebiet lediglich Einfamilienwohnhäuser genehmigt werden.

Der Geltungsbereich des Deckblattes Nr. 1 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Alling an der Staatsstraße“ wird wie folgt festgelegt:
Im Norden: entlang der südlichen Grundstücksgrenze Fl.-Nr. 1504/1 der Gemarkung Viehhausen
Im Osten: entlang der Schwarzen Laber
Im Süden: entlang der nördlichen Grundstücksgrenze Fl.-Nrn. 1500 und 1500/2 der Gemarkung Viehhausen
Im Westen: entlang der Labertalstraße (Staatsstraße 2394)

Das Deckblatt Nr. 1 beinhaltet folgende Grundstücke Fl. Nrn. 1500/4 und 1500/5 der Gemarkung Viehhausen.

Der Geltungsbereich des Deckblattes Nr. 1 ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Mit der Bauleitplanung sollen folgende allgemeine Planungsziele angestrebt werden: Durch das Deckblatt soll eine geordnete Nachverdichtung der Grundstücke ermöglicht werden.

Das Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 59 „Alling an der Staatsstraße“ soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.

Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus, Zimmer Nr. 102, während der Dienststunden über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichten. Die Öffentlichkeit kann sich zur Planung bis zum 29.06.2015 äußern.

Der Beschluss des Gemeinderates zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Riegling“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

Ortsüblich bekanntgemacht:
Anschlag a. d. Amtstafel am 12.06.2015
abgenommen am 30.06.2015