Bürgerbegehren „Für ein lebenswertes Sinzing. Gegen den Bau landschaftsprägender Windkraftanlagen“ – Genügend Unterschriften vorhanden!

01. April 2021: Am 29.03.2021 haben Vertreter der Bürgerinitiative „Landschaft bewahren“ 1050 Unterschriften gegen die geplanten Windkraftanlagen im Frauenforst bei der Gemeinde Sinzing eingereicht.

Nach Prüfung durch die Gemeindeverwaltung sind davon 988 gültig. Für das Bürgerbegehren gegen die Windkraftanlagen sind 590 Unterschriften (10% der abstimmungsbrechtigten Bürgerinnen und Bürger) notwendig. Somit wurde die erforderliche Anzahl an Unterschriften erreicht.

Im nächsten Schritt wird nun der Gemeinderat, voraussichtlich am 28. April 2021, über die Zulassung eines Bürgerentscheids entscheiden und im Anschluss einen Abstimmungstermin festlegen. Grundsätzlich muss der Bürgerentscheid an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten ab der Zulässigkeitsentscheidung des Gemeinderats durchgeführt werden. Aufgrund des zu erwartenden Infektionsgeschehens in den nächsten Monaten, ist es allerdings nicht verantwortungsvoll, eine öffentliche Abstimmung in Wahllokalen durchzuführen. Deshalb wird die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat, wie bereits beim aktuellen Bürgerentscheid über den Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage vorschlagen, auch diesen Bürgerentscheid als reine Briefabstimmung durchzuführen. Die gesetzliche Grundlage dafür, wurde bereits vom Bayerischen Landtag geschaffen. Sofern der Gemeinderat die Zulässigkeit des Bürgerentscheids feststellt und der Gemeinderat das Begehren nicht annimmt, werden voraussichtlich im Juni 2021, die ca. 6.000 abstimmungsberechtigen Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Sinzing über folgende Fragestellung abstimmen:

Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Sinzing die Planungen für das am 16.12.2020 beschlossene Bauleitplanverfahren Sondergebiet „Windenergieanlagen Sinzing“ stoppt und nicht weiterverfolgt?


Abgestimmt werden kann nur mit „ja“ oder „nein“. Sollte die Mehrheit der abgegebenen Stimmen mit „ja“ votieren und dabei auch das notwendige Quorum von 20% aller Abstimmungsberechtigten erreicht werden, muss die Gemeinde Sinzing das Bauleitplanverfahren einstellen. Die geplanten Windkraftanlagen können dann an diesem Standort nicht gebaut werden. Bis zum Abstimmungstermin haben sowohl die Befürworter als auch die Gegner der geplanten Windkraftanlagen die Möglichkeit, ihre Argumente darzulegen, so dass die abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Entscheidung abwägen können.