Erweiterung des Kindergartens Sinzing

01. Februar 2015: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 30.07.2014 die Bedarfsanerkennung für eine weitere Kindergartengruppe (25 Plätze) für den Kindergarten Sinzing ausgesprochen und in einem Grundsatzbeschluss die Erweiterung des bestehenden Kindergartens, gemeinsam mit der Kath. Kirchenverwaltung, beschlossen.

Die Kath. Kirchenverwaltung Mariä Himmelfahrt Sinzing ist auch bereit, die Bau- und die Betriebsträgerschaft für die Erweiterung und damit für die neue Kindergartengruppe zu übernehmen.

Nun wurde die Finanzierung des Erweiterungsbaus in der letzten Gemeinderatssitzung behandelt, da
die Kath. Kirchenverwaltung Sinzing auf absehbare Zeit nicht in der Lage ist, einen Eigenanteil für diese Investition aufzubringen.

Der offizielle Bauträger, in diesem Fall die Kath. Kirchenstiftung Sinzing hat in den letzten Jahren die Heizanlage in der Kirche erneuert und den Friedhof bzw. die Friedhofsmauer saniert. Die Kath. Kirchenverwaltung bittet daher um die Übernahme dieser Eigenmittel der Kath. Kirchenverwaltung. Herr Pfarrer Reber und Herr Eichenseher erklärten übereinstimmend, dass Sie versuchen Spenden zu generieren um damit sich auch an den Investitionskosten beteiligen zu können. Weil es sich um Spenden handelt, können sie zum heutigen Zeitpunkt noch nicht sagen, wie hoch die Beteiligung an den Investitionskosten sein wird.

Der Vorteil der Gemeinde durch die Übernahme der Bau- und Betriebsträgerschaft durch die Kath. Kirche ist, dass die Gemeinde keinen eigenen Kindergarten betreiben muss (Personalkosten) und die Gemeinde einen weiteren Zuschuss von einem Dritten, nämlich der Diözese erhält. Diese Zuwendung der Bischöflichen Finanzkammer entfällt, wenn die Gemeinde den Kindergarten alleine bauen würde.

Die Förderung der Erweiterung des Katholischen Kindergartens sieht wie folgt aus:

Nach Änderung des Art. 27 BayKiBiG ist die Regelung, wonach der Träger wenigstens 1/3 der notwendigen Kosten aufzubringen hat, weggefallen.

Die staatliche Förderung, mit einem durchschnittlichen Fördersatz von 40 %, errechnet sich aus einer Kostenpauschale, die sich aus der zustehenden Hauptnutzfläche (HNF) multipliziert mit einem Kostenrichtwert ergibt. Durch die Bauträgerschaft der Katholischen Kirchenstiftung Sinzing leistet außerdem die Diözese einen Zuschuss in Höhe von 16 % der förderfähigen Kosten.

Das Raumprogramm für einen 4-gruppigen Kindergarten sieht insgesamt 455 m² vor. Davon wurden beim Neubau des dreigruppigen Kindergartens in Sinzing im Jahr 1993 bereits 354 m² gefördert, so dass für die geplante Erweiterung noch 101 m² förderfähige Kosten verbleiben.
Der aktuelle Kostenrichtwert beträgt 3.883 €.

Aus diesen Parametern ergibt sich folgende Berechnung:
101 m² x 3.883 € = 392.183 € förderfähige Kosten

Förderfähige Kosten          392.183 €
Staatliche Förderung         156.873 € (40 %)
Zuschuss Diözese              62.750 € (16 %)
Eigenanteil Gemeinde       172.560 € + X

Die Höhe des gemeindlichen Eigenanteils verändert sich in Abhängigkeit zu den tatsächlichen Baukosten! Diese Tatsache hat zur Folge, dass wünschenswerte Räumlichkeiten, wie z.B. ein Essensraum oder ein Schlafraum wie er in Kinderkrippen üblich ist, nicht als förderfähig anerkannt und somit nicht bezuschusst werden. Bei Realisierung diverser Räumlichkeiten außerhalb des von der Regierung vorgesehenen Raumprogramms trägt die Kosten somit zu 100 % die Gemeinde Sinzing.

Der Gemeinderat hat der Bauträgerschaft durch die Katholische Kirchenstiftung Sinzing zugestimmt. Somit wird ein für das Vorhaben eigener Bauausschuss mit Vertretern der Kirchenverwaltung sowie der Gemeinde gegründet. In diesem Ausschuss werden die Planungen für den Erweiterungsbau sowie alle notwendigen Vergaben (Architektenleistungen, Bauleistungen etc.) beschlossen. Im Jahr 2015 werden im Wesentlichen die Planungen für die Erweiterung des Kindergartens durchgeführt. Die Fertigstellung des Anbaus ist für September 2016 vorgesehen.