Fehlende Anmeldung zur Hundesteuer

20. Juni 2022: Ist Ihr Hund bei der Gemeinde Sinzing angemeldet?

Wenn Sie einen Hund in Ihrem Haushalt

• neu aufgenommen haben,
• in Pflege oder Verwahrung genommen haben,
• auf Probe oder zum Anlernen halten oder
• mit ihm aus einer anderen Gemeinde nach Sinzing zugezogen sind,

sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden. Die Anmeldung muss unverzüglich (= innerhalb von 14 Tagen) nach Anschaffung oder Zuzug in das Gemeindegebiet Sinzing erfolgen.

Hinweis: Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Kampfhunde) sowie deren Kreuzungen müssen Sie zusätzlich beim Ordnungsamt anmelden.

Leider wird immer wieder festgestellt, dass einige Hunde im Gemeindegebiet nicht angemeldet sind und somit auch nicht versteuert werden. Es ist jedoch eine Frage der Gerechtigkeit, dass eine vollständige Besteuerung erfolgt. Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihren Hund noch nicht angemeldet haben, sollten dies umgehend nachholen. Mit der Anmeldung wird der „Vierbeiner“ registriert und erhält eine Hundesteuermarke.

Tritt anstelle eines verstorbenen Hundes ein neuer Hund, muss der verstorbene Hund ab- und der neue Hund angemeldet werden. Dieser erhält eine neue Steuermarke.

Eine fehlende Hundeanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld geahndet werden.

Bitte beachten Sie, dass mit dem (erstmaligen) Hundesteuerbescheid gleichzeitig die Hundesteuer für Folgejahre festgesetzt wird. Das bedeutet, der Hundesteuerbescheid gilt solange weiter, bis ein neuer Bescheid erlassen wird, mit dem die Steuer teilweise geändert oder ganz aufgehoben wird. Damit Sie keine Fälligkeit übersehen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Hundesteuer von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.

Name Telefon Telefax Zimmer
Berchtold, Sabine
Sachbearbeiterin
+49 941 39602-33 +49 941 39602-99 1.09