Grundsteuerreform ab 01.01.2025 - Informationen

25. März 2022: Da in der Presse bereits einige Artikel zu diesem Thema erschienen sind und es vermehrt zu Nachfragen kommt, möchten wir Sie über den momentanen Stand zur Grundsteuerreform informieren.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisher gültigen Bestimmungen zur Einheitsbewertung (also die Bewertung, die das Finanzamt durchführt) als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden.

Bis 2025 müssen daher für alle Grundstücke neue Berechnungsgrundlagen auf den Stichtag 1. Januar 2022 festgelegt werden.

Wie bisher auch, erfolgt die Ermittlung der Grundsteuer in drei selbständigen, aufeinander folgenden Schritten:

Im Jahr 2019 wurde das neue Bundesgesetz beschlossen. Für die Bundesländer wurde zusätzlich eine sogenannte "Länderöffnungsklausel" geschaffen. Jedes Bundesland kann daher für sich die Entscheidung treffen, ob es das Bundesmodell oder ein eigenes Landesmodell umsetzt.

Der Bayerische Landtag hat von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht. Das Bayerische Grundsteuergesetz vom 10. Dezember 2021 wurde am 17. Dezember 2021 veröffentlicht. Das neue Grundsteuergesetz gilt ab 2025. Der größte Unterschied zur bisherigen Regelung besteht darin, dass bei der Grundsteuer B von 2025 an der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr spielt. Die Grundsteuer wird ab diesem Zeitpunkt nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. Die Regelungen zur Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) entsprechen weitgehend jenen des Bundesgesetzes und basieren weiterhin auf einem Ertragswertverfahren. Die landwirtschaftlichen Wohngebäude mit ihrem Umgriff werden zukünftig der Grundsteuer B zugeordnet.

Zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 muss von den Haus- und Grundstückseigentümern eine neue Grundsteuererklärung abgegeben werden. Hierauf wird die bayerische Finanzverwaltung im Frühjahr 2022 durch öffentliche Bekanntmachung hinweisen sowie ab April 2022 einen Infobrief an alle natürliche Personen verschicken.


Wie und ab wann können die Erklärungen abgegeben werden?

Die Erklärungen können ab dem 1. Juli 2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt - abgegeben werden. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.

Sollte eine elektronische Abgabe nicht möglich sein, kann die Erklärung auch auf Papier eingereicht werden. Die bayerischen Vordrucke werden ab dem 1. Juli 2022 auf der vom Bayerischen Landesamt für Steuern eingerichteten Webseite zur Bayerischen Grundsteuerreform sowie in den Servicezentren der bayerischen Finanzämter bereit stehen. Es ist auch geplant, dass die Formulare ebenfalls ab dem 1. Juli 2022 in den Gemeinden aufliegen.

Die Grundsteuererklärung ist spätestens bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben.

Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 01. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.


Werde ich künftig mehr Grundsteuer bezahlen müssen?

Wie viel Grundsteuer die einzelnen Haus- und Grundstückseigentümer ab 2025 zahlen müssen, ist noch offen. Wie bisher errechnet sich die zukünftig zu zahlende Grundsteuer weiterhin nach der Formel:

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer

Fest steht aber: Es wird nicht so sein, dass jeder wieder genauso viel bezahlt wie bisher. Es wird sich für jeden Einzelnen etwas nach unten oder oben verschieben. Erklärtes Ziel der Gemeinde Sinzing ist es, bei der Grundsteuer insgesamt keine wesentlichen Einnahmenmehrungen oder –Minderungen zu erzielen. Wie die Hebesätze angepasst werden, kann derzeit noch nicht gesagt werden.


Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie auf der vom Bayerischen Landesamt für Steuern eingerichteten Webseite zur Bayerischen Grundsteuerreform.

Dort finden Sie auch häufig gestellte Fragen und Antworten zur Grundsteuer und Grundsteuerreform.

Eine telefonische Unterstützung zu allgemeinen Fragen betreffend die Erklärungsabgabe wird zudem durch eine zentrale Informations-Hotline unter 089 – 30 70 00 77 geboten. Die Hotline ist in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr erreichbar.

Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie wieder im Mitteilungsblatt und auf unserer Homepage informieren.

Ansprechpartner bei der Gemeinde Sinzing:

Name Telefon Telefax Zimmer
Berchtold, Sabine
Sachbearbeiterin
+49 941 39602-33 +49 941 39602-99 1.09