Grundsteuerreform - Hinweis Abgabetermin Grundsteuererklärung bis 30. April 2023

17. März 2023: Die Gemeinde Sinzing erinnert alle Eigentümer von Grundbesitz an die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung, die in Bayern bis 30. April 2023 verlängert wurde.

Die Grundsteuer wird wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert. Deshalb wird das Finanzamt alle Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 1. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuermessbetrag wird ab dem 1. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu berechnen.

Alle Eigentümer vom Grundbesitz müssen bis 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Die Finanzministerkonferenz hat am 13. Oktober 2022 beschlossen, dass die Abgabefrist einmalig bis zum 31. Januar 2023 verlängert wird. Update: Wie Bayerns Finanzminister Albert Füracker am 31. Januar 2023 nach einer Kabinettssitzung ankündigte, sollen Grundstückseigentümer in Bayern weitere drei Monate Zeit bekommen, also bis Ende April 2023. 
Liegen dem Finanzamt dann keine Daten vor, haben die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen.

Die Abgabe der Grundsteuererklärung in elektronischer Form über das Portal Elster – Ihr Online-Finanzamt wird empfohlen. Das Portal ist seit 1. Juli 2022 für die Erklärungsabgabe freigeschaltet.

Weitere Informationen, Video-Anleitungen usw. sowie die grauen PDF-Vordrucke zur Steuererklärung (ausschließlich zum Ausfüllen am PC und Ausdruck) finden Sie online auf der vom Bayerischen Landesamt für Steuern eingerichteten Webseite zur Bayerischen Grundsteuerreform.

Haben Sie keine Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch per ELSTER abzugeben oder die grauen Vordrucke am PC auszufüllen, erhalten Sie grüne Vordrucke für die handschriftliche Abgabe der Grundsteuererklärung in den Servicezentren der Finanzämter und in den Verwaltungen der Städte und Gemeinden. Bitte beachten Sie, dass der Gemeindeverwaltung Sinzing nur eine begrenzte Anzahl an Vordrucken zur Verfügung steht. Da die Ausgabe je Einzelfall erfolgt, erhalten Sie die Formulare nur bei der Mitarbeiterin der Veranlagung Grundsteuer (Frau Berchtold, Zimmer-Nr. 1.09, 1. Stock Altbau) und den weiteren Mitarbeitern der Finanzverwaltung. Eine Auslegung und Zusendung der Formulare erfolgt nicht.

Die grünen Erklärungsvordrucke können auch fernmündlich bei der Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer (erreichbar unter der Telefonnummer: 089 / 30 70 00 77 von Montag bis Donnerstag von 08:00– 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr) kostenlos angefordert werden.

Zusätzlich haben wir Ihnen bei Fragen zur Grundsteuererklärungen einige Informationsmöglichkeiten zusammengestellt.

Wir bitten um Kenntnisnahme, Beachtung sowie Verständnis, dass wir beim Ausfüllen der Grundsteuererklärungen und in allen weiteren Schritten der ersten Phase nicht weiterhelfen können. Diese Stufe bleibt - wie bisher - allein dem Staat vorbehalten, der zur Unterstützung eigens eine Hotline geschaffen und eine Webseite eingerichtet hat. Bitte nutzen Sie bei Fragen, Problemen, etc. dieses spezielle Angebot.

Ansprechpartner bei der Gemeinde Sinzing:

Name Telefon Telefax Zimmer
Berchtold, Sabine
Sachbearbeiterin
+49 941 39602-33 +49 941 39602-99 1.09