Hinweis zum Schutz- und Hygienekonzept zur Bundestagswahl 2021 der Gemeinde Sinzing
Die sogenannten 3G-Regeln (Geimpft, Genesen, Getestet) gelten beim Besuch der Wahllokale am 26.09.2021 nicht. Ein Berechtigungsnachweis ist nicht erforderlich.
Es gelten jedoch folgende organisatorische Vorgaben und persönliche Verhaltensregeln (Schutz- und Hygienekonzept der Gemeinde Sinzing):
- Im Gebäude, in dem das Wahllokal untergebracht ist, ist das Abstandsgebot von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn es die Verhältnisse im Wahlgebäude notwendig machen, sind die Bewegungsflächen gekennzeichnet (Bodenmarkierungen). Es besteht im Rahmen der aktuellen Corona-Bestimmungen Maskenpflicht. Der Wahlvorstand kann Wähler zur kurzfristigen Abnahme auffordern, sofern dies zu Identifizierung erforderlich ist.
- Im Wahlraum sind neben den Mitgliedern des Wahlvorstandes nur maximal so viele Wähler zugelassen, als Wahlkabinen im Wahllokal vorhanden sind. Der Wahlvorsteher oder seine Stellvertretung haben die Einhaltung zu gewährleisten.
- Im Eingangsbereich zum Wahllokal werden Desinfektionsmittelspender bereitgestellt.
- Wähler können eigene Kugelschreiber verwenden. Im Wahllokal liegen aber auch Kugelschreiber bereit, welche nach der Benutzung von den Mitgliedern des Wahlvorstandes desinfiziert werden.
- Den Mitgliedern der Wahlvorstände werden neben der üblichen Wahllokalausstattung Gesichtsmasken (FFP2), Desinfektionsmittel, Einweg-Handschuhe, Papierhandtücher, 3 Spuckschutzscheiben pro Urnenwahllokal, Bodenmarkierungsklebeband, Körbe für Kugelschreiberausgabe und Hinweisschilder zur Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln zur Verfügung gestellt.
- Die Tische mit den Wahlkabinen werden von den Mitgliedern des Wahlvorstand regelmäßig desinfiziert.
- Generell ist für eine ausreichende und regelmäßige Lüftung des Wahlraumes durch den Wahlvorstand zu sorgen.
- Vor jedem Wahllokal werden vom Wahlvorstand Hinweisschilder zur Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln im Wahllokal angebracht.