Information für die Zahlungen der Grundsteuer, Hundesteuer bzw. Gewerbesteuer 2016
Bescheide aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit. Aus diesen Bescheiden ist die Steuerschuld für die Folgejahre zu entnehmen.
Neue Bescheide erfolgen nur, wenn sich an den Bemessungsgrundlagen eine Änderung ergeben hat.
Zahlungsaufforderung:
Bei vorliegender Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) erfolgt die Abbuchung der Steuern. Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Steuern erteilt haben, werden gebeten, die Steuern 2016 fristgerecht – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – unter Angabe der Finanzadresse zu entrichten.
Folgende Bankverbindungen stehen für Ihre Zahlungen zur Verfügung:
- Sparkasse Regensburg
IBAN: DE95 7505 0000 0111 5001 79
BIC: BYLADEM1RBG
- Raiffeisenbank Sinzing
IBAN: DE66 7506 9078 0000 2212 01
BIC: GENODEF1SZV
Haben Sie uns bisher keine Ermächtigung zur Abbuchung der Steuern erteilt und möchten Sie nun die Möglichkeit nutzen, können Sie uns noch ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Den Vordruck finden Sie hier: SEPA-Lastschriftmandat
Bitte übersenden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck auf postalischem Wege oder geben ihn direkt bei uns ab. Da das SEPA-Mandat der Gemeindekasse im Original vorliegen muss, können Übersendung per Telefax oder E-Mail nicht berücksichtigt werden.
Für die Abwassergebühren (Kanal) erhalten Sie neue Bescheide. Diese werden voraussichtlich bis Ende Februar 2016 erstellt und versandt.