Lohnt sich der Einbau eines Unterzählers zur Gartenbewässerung?
Hitze, Hitze und kein Ende. Die Menschen schwitzen, der Rasen ist schon lange nicht mehr grün und die Pflanzen im Garten lassen die Köpfe hängen. Der Wasserschlauch ist eine beliebte Lösung: Rasen sprengen und Blumen gießen. Die Wasseruhr dreht sich dabei allerdings ohne Ende. Und leider wird dabei vergessen, dass sich die Schmutzwassergebühr nach der Frischwassermenge berechnet.
Abhilfe schaffen könnte nur der Einbau eines Unterzählers, mit dem der Wasserverbrauch für die Gartenbewässerung ermittelt wird. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Kommunalunternehmens für Verwaltung und Beteiligung der Gemeinde Sinzing (Anstalt des öffentlichen Rechts) -KUS- bietet die Möglichkeit, dass Frischwasser, das nachweislich nicht in die Kanalisation eingeleitet wird, bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr unberücksichtigt bleibt, soweit nur zu einem begünstigten Zweck Wasser entnommen wurde, dieses auch nicht durch Gebrauch oder Veränderung zu Abwasser wurde (z. B. Autowaschen, Gebäudereinigung, Schwimmbecken, usw.) und der Abzug nicht ausgeschlossen ist. Den Nachweis hat der Gebührenschuldner über einen geeichten Zähler zu erbringen. Hierbei werden die durch den Unterzähler erfassten Wassermengen bei der Berechnung der Abwasserbeseitigungsgebühren in Abzug gebracht. Der Einbau ist der Gemeinde Sinzing zeitnah mitzuteilen.
Bei der Installation eines Unterzählers ist folgendes zu beachten:
- | Die Erfassung der Wassermengen erfolgt durch einen geeichten privaten Zähler. |
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Der Unterzähler ist von einem zugelassenen Installationsbetrieb fest in die zur Außenzapfstelle führenden Leitung einzubauen. Einen Zapfstellenwasserzähler können Sie selbst am Außenwasserhahn anbringen, müssen jedoch auf die richtige Fließrichtung achten und dass kein Frostschaden entsteht. (Derzeit werden Zapfstellenwasserzähler noch geduldet, diese Duldung kann aber jederzeit widerrufen werden.) |
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Bei einem Wasserzähler handelt es sich um eine Messeinrichtung, diese unterliegt den Bestimmungen der Mess- und Eichverordnung; die Gültigkeitsdauer der Eichung bei Kaltwasserzähler beträgt 6 Jahre. |
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Die Entnahme des Wassers über den Gartenwasserzähler darf nur für die Bewässerung der Pflanzen im Garten genutzt werden. Wird das über den Unterzähler entnommene Wasser über die Gartenbewässerung hinaus genutzt (z. B. Autowaschen, Gebäudereinigung, Schwimmbecken usw.) und in Abzug gebracht, stellt dies eine Abgabenhinterziehung im Sinne des Kommunalabgabengesetz dar. Dies ist der Fall, wenn über gebührenrechtlich erhebliche Tatsachen falsche Angaben gemacht oder erforderliche Angaben unterlassen werden mit der Folge, dass dadurch Gebühren nicht oder nicht in vollem Umfang erhoben werden. Bei Zuwiderhandlungen entfällt der Anspruch auf Abzug. |
- | Wassermengen bis zu 12 m³/jährlich sind vom Abzug ausgeschlossen. |
Ab wann lohnt sich ein Unterzähler?
Zum Schluss ein Tipp: Vielfach ist es einfacher und günstiger, wenn man in ein paar Regentonnen oder in eine Zisterne zur Regenwassernutzung investiert. Damit spart man neben der Abwassergebühr auch noch die Kosten für das Trinkwasser. Und: Schließlich ist nicht jeder Sommer so trocken, dass man sehr viel gießen muss.
Weitere Informationen zum Einbau und zur Anmeldung eines Unterzählers sowie die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der Gemeinde Sinzing telefonisch unter 0941/39602-33 oder Sie senden eine E-Mail mit Ihren Angaben (Name, Verbrauchsstelle) an kaemmerei@sinzing.de.