Öffentliche Zahlungsaufforderung - Abwasserbeseitigungsgebühren

22. September 2022: Die Gemeindekasse weist darauf hin, dass bis spätestens 1. Oktober 2022 die 3. Rate der Vorauszahlung für die Abwasserbeseitigungsgebühren (Kanal) zur Zahlung fällig wird.

Die Höhe der Vorauszahlung entnehmen Sie bitte dem Abrechnungsbescheid über Benutzungsgebühren 2021 oder einem separat ergangenen Vorauszahlungsbescheid.

Zur Einhaltung des Fälligkeitstermins achten Sie bitte auf eine rechtzeitige Überweisung des Betrages bis spätestens 1. Oktober 2022.

Folgende Bankverbindung steht für Ihre Zahlung zur Verfügung:

Raiffeisenbank Sinzing (IBAN: DE13 7506 9078 0100 2212 01, BIC: GENODEF1SZV)

Für Teilnehmer des SEPA-Lastschriftverfahrens: Bitte nicht überweisen! Die fällige Rate wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

Sofern der Betrag nicht fristgerecht bezahlt wird, entstehen nach den Regelungen der Abgabenordnung automatisch Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des rückständigen Betrages je angefangenen Monat (= ab dem Tag nach der Fälligkeit!). Sollten der fällige Betrag nicht in den nächsten Tagen auf ein Konto der Verwaltung eingehen und die Gemeindekasse zusätzlich Mahnungen versenden müssen, entstehen Mahngebühren, die auch durch den Pflichtigen zu bezahlen sind. Es besteht Erhebungspflicht, einen Ermessensspielraum hat die Gemeinde Sinzing dabei nicht.

Mit der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ersparen Sie sich und der Gemeinde erheblichen Überwachungs- und Verwaltungsaufwand.

Bitte beachten Sie:
Das SEPA-Lastschriftmandat kann nur vom Zahlungspflichtigen für ein unter seinem Namen bestehendes Konto erteilt werden!
Da der Gemeindekasse das SEPA-Mandat im Original vorliegen muss, können Übersendungen per Telefax oder E-Mail nicht berücksichtigt werden. Bitte übersenden Sie deshalb den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck auf postalischem Wege oder geben ihn direkt bei uns ab.

Bei Fragen zur Zahlungsabwicklung wenden Sie sich bitte an:

Name Telefon Telefax Zimmer
Stampfer, Manuela
Sachbearbeiterin
+49 941 39602-31 +49 941 39602-99 1.10

Bei Fragen zur Veranlagung wenden Sie sich bitte an:

Name Telefon Telefax Zimmer
Berchtold, Sabine
Sachbearbeiterin
+49 941 39602-33 +49 941 39602-99 1.09