Öffentliche Zahlungsaufforderung - Kanalgebühren

15. September 2020: Die Gemeindekasse weist darauf hin, dass bis spätestens 1. Oktober 2020 die 3. Rate der Kanalgebührenvorauszahlung zur Zahlung fällig wird.

Die Höhe der Vorauszahlung entnehmen Sie bitte dem Abrechnungsbescheid über Benutzungsgebühren 2019 oder einem separat ergangenen Vorauszahlungsbescheid.

Zur Einhaltung des Fälligkeitstermins achten Sie bitte auf eine rechtzeitige Überweisung der Beträge bis spätestens 1. Oktober 2020.

Folgende Bankverbindung steht für Ihre Zahlung zur Verfügung:

  • Raiffeisenbank Sinzing (IBAN: DE13 7506 9078 0100 2212 01, BIC: GENODEF1SZV)

Für Teilnehmer des SEPA-Lastschriftverfahrens: Bitte nicht überweisen! Die fällige Rate wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

Sofern die Beträge nicht fristgerecht bezahlt werden, entstehen nach den Regelungen der Abgabenordnung automatisch Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des rückständigen Betrages je angefangenen Monat (= ab dem Tag nach der Fälligkeit!). Sollten die fälligen Beträge nicht in den nächsten Tagen auf ein Konto der Verwaltung eingehen und die Gemeindekasse zusätzlich Mahnungen versenden müssen, entstehen Mahngebühren, die auch durch den Pflichtigen zu bezahlen sind. Es besteht Erhebungspflicht, einen Ermessensspielraum hat die Gemeinde Sinzing dabei nicht.

Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren:

Mit der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ersparen Sie sich und der Gemeinde erheblichen Überwachungs- und Verwaltungsaufwand.

Den Vordruck für das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier: SEPA-Lastschriftverfahren.

Bitte beachten Sie: Da der Gemeindekasse das SEPA-Mandat im Original vorliegen muss, können Übersendungen per Telefax oder E-Mail nicht berücksichtigt werden. Bitte übersenden Sie deshalb den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck auf postalischem Wege oder geben ihn direkt bei uns ab.

Bei Fragen:

Name Telefon Telefax Zimmer
Berchtold, Sabine
Ansprechpartnerin
0941 - 39602-33 0941 - 39602-99 1.09