PV-Anlage „Am Kreuzacker“ – Genügend Unterschriften vorhanden

12. Januar 2021: Am 11.01.2021 haben Vertreter der Bürgerinitiative „Rettet das Donautal Sinzing e.V.“ 837 Unterschriften gegen die geplante Freiflächenphotovoltaik-Anlage „Am Kreuzacker“ bei der Gemeinde Sinzing eingereicht. Nach Prüfung durch die Gemeindeverwaltung sind davon 762 gültig. Für das Bürgerbegehren gegen die PV-Anlage sind ca. 600 Unterschriften (10% der wahlberechtigten Bürger*innen) notwendig, somit wurde die erforderliche Anzahl an Unterschriften erreicht.

Im nächsten Schritt wird nun der Gemeinderat, voraussichtlich am 03. Februar 2021, über die Zulassung entscheiden und im Anschluss einen Abstimmungstermin festlegen. Grundsätzlich muss der Bürgerentscheid an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten ab der Zulässigkeitsentscheidung des Gemeinderats durchgeführt werden. Aufgrund des zu erwartenden Infektionsgeschehens in den nächsten Monaten ist es allerdings nicht verantwortungsvoll, eine öffentliche Abstimmung in Wahllokalen durchzuführen. Deshalb wird die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat vorschlagen, diesen Bürgerentscheid als reine Briefwahl abzuwickeln. Dafür wird derzeit vom Bayerischen Landtag die entsprechende Gesetzesgrundlage geschaffen. Sofern der Gemeinderat die Zulässigkeit des Bürgerentscheids feststellt, werden voraussichtlich im April 2021 die ca. 6.000 wahlberechtigen Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Sinzing über folgende Fragestellung abstimmen:

Sind Sie dafür, dass die Gemeinde alle Planungen zum Bau der
Freiflächenphotovoltaikanlage im Bereich „Am Kreuzacker“ stoppt?

 Abgestimmt werden kann nur mit „ja“ oder „nein“. Sollte die Mehrheit der abgegebenen Stimmen mit „ja“ votieren und dabei auch das notwendige Quorum von 20% aller Stimmberechtigten erreicht werden, muss die Gemeinde das Genehmigungsverfahren einstellen. Die PV-Anlage „Am Kreuzacker“ kann dann an diesem Standort nicht gebaut werden. Bis zum Abstimmungstermin haben sowohl die Befürworter als auch die Gegner der geplanten Freiflächen-Anlage die Möglichkeit ihre Argumente darzulegen, so dass die wahlberechtigten Bürger ihre Entscheidung abwägen können.