Vergabekriterien für das Baugebiet "Donaublick"

06. August 2015: Der Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 22. Juli 2015 den Satzungsbeschluss für das neue Baugebiet „Donaublick“ in Sinzing herbeigeführt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung ist die Bauleitplanung dann abgeschlossen und der Bebauungsplan somit rechtskräftig.

Außerdem hat der Gemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung vom 24. Juni 2015 die Verkaufspreise wie folgt festgelegt:

„Der Verkaufspreis im Baugebiet „Donaublick“ beträgt 330,00 € / m² Baulandfläche.

In diesem Verkaufspreis sind die Erschließungsbeiträge enthalten. Die Herstellungsbeiträge für Kanal und Wasser werden gesondert in Rechnung gestellt.“

Die Gemeinde Sinzing beabsichtigt die Grundstücke grundsätzlich zur Eigennutzung zu veräußern. Für die Grundstücke gilt ab Erwerb ein Bauzwang innerhalb von 5 Jahren. Die Kaufinteressenten müssen grundsätzlich eine geeignete Finanzierungsbestätigung vorlegen.

Da bis heute ca. 250 Kaufinteressenten bei der Gemeinde gelistet sind, hat der Gemeinderat zur transparenten Vergabe gewisse Kriterien festgelegt:

1. Zeitpunkt der Interessenbekundung

    1 - 100:  3 Punkte

101 - 200:  2 Punkte

201 - .....:  1 Punkt

2. Der Familienbezug, d.h. ob Kinder vorhanden sind (dies gilt auch für werdende Mütter)

3 Kinder:     6 Punkte

2 Kinder:     4 Punkte

1 Kind:        2 Punkte

Wobei als Kinder alle Kinder gelten, die im Haushalt der Familie oder des Antragsstellers leben und damit auch volljährige Kinder, soweit sie im Haushalt leben. Bis 18 Jahre wird unterstellt, dass die Kinder im Haushalt leben.

3. Der Einheimischenbezug

3 Punkte

Als Einheimischer gilt nicht nur der, der seinen Wohnsitz oder Firmensitz in Sinzing hat, sondern auch derjenige, der früher einmal in der Gemeinde für mindestens 10 Jahre gewohnt hat.

Nach übereinstimmender Auffassung der Mitglieder des Vergabeausschusses soll auf den diskutierten Preisnachlass und auf die Familienförderung nunmehr verzichtet werden.