Vergabekriterien für das Baugebiet „Klosterblick“

30. Juni 2016: Der Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 22. Juni 2016 den Satzungsbeschluss für das neue Baugebiet „Klosterblick“ in Sinzing herbeigeführt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung ist die Bauleitplanung dann abgeschlossen und der Bebauungsplan somit rechtskräftig. Außerdem hat der Gemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung vom 29. Juni 2016 die Verkaufspreise wie folgt festgelegt:

„Der Verkaufspreis im Baugebiet „Klosterblick“ beträgt brutto 210,00 € / m² Baulandfläche.“

Der Verkaufspreis netto beträgt dann 162,00 € / m², weil die Erschließungsbeiträge nach dem BauGB (Straße) gesondert ausgewiesen werden müssen und diese betragen pro m² Verteilerfläche 48,00 €.

Der Käufer hat zu diesen Kosten noch die Vorausleistungen auf den Herstellungsbeitrag für den Kanal zu tragen. Der Herstellungsbeitrag für das Wasser wird ebenfalls weiterverrechnet.

Neben diesen Kosten, um jeden Käufer die von der Gemeinde bereits hergestellten Kontrollschächte und Zisternen bezahlen. Hierfür wird eine Pauschale in Höhe von 7.500,00 € erhoben.

Die Gemeinde Sinzing beabsichtigt die Grundstücke grundsätzlich zur Eigennutzung zu veräußern. Für die Grundstücke gilt ab Erwerb ein Bauzwang innerhalb von 5 Jahren. Die Kaufinteressenten müssen grundsätzlich eine geeignete Finanzierungsbestätigung vorlegen.

Da bis heute ca. 120 Kaufinteressenten bei der Gemeinde gelistet sind, hat der Gemeinderat zur transparenten Vergabe gewisse Kriterien festlegen:

 

 Zeitpunkt der Interessensbekundung  

       1 -  40 (bis 31.05.2015):              3 Punkte

     41 – 81 (bis 31.12.2015):              2 Punkte

     82 -      (ab 01.01.2016):                1 Punkt

 

Der Familiebezug, d.h. ob Kinder vorhanden sind (dies gilt auch für werdende Mütter) 

3 Kinder:        6 Punkte

2 Kinder:        4 Punkte

1 Kind:           2 Punkt

Wobei als Kinder gelten: alle Kinder, die im Haushalt der Familie oder des Antragsstellers leben und damit auch volljährige Kinder. Bis zum 18. Lebensjahr wird unterstellt, dass die Kinder im Haushalt leben.

 3. Der Einheimischenbezug           

3 Punkte

Als Einheimische gelten alle, die ihren Wohnsitz oder Firmensitz derzeit in Sinzing haben, oder auch in der Vergangenheit für mindestens 10 Jahre hatten.

Nach übereinstimmender Auffassung der Mitglieder des Vergabeausschusses soll auf den diskutierten Preisnachlass und auf die Familienförderung nunmehr verzichtet werden.

Bebauungsplan_Klosterblick