Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) und der Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Gemeinde Sinzing

22. Juli 2021: Aufforderung zum Zurückschneiden der in den öffentlichen Straßenraum hineinragenden Sträucher bzw. Bäume entlang von Privatgrundstücken.

Die Gemeindeverwaltung muss immerwieder festgestellen und wird auch von Bürgern darauf hingewiesen, dass entlang von Privatgrundstücken Sträucher, Hecken und Äste in den öffentlichen Verkehrsraum ragen.

Wir bitten die betroffenen Grundstückseigentümer dringend darum, die notwendigen Arbeiten zu erledigen, damit der öffentliche Verkehrsraum nicht beeinträchtigt wird. Zum öffentlichen Verkehrsraum gehört auch der Lichtraum, der über Gehwegen in einer Höhe von mindestens 2,50 m und über Fahrbahnen in einer Höhe von mindestens 4,50 m vollkommen freizuhalten ist.

Auch wollen wir auf die am 21.05.2021 neu erlassene und ortsüblich bekanntgegebene Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Gemeinde Sinzing hinweisen. In dieser wird auch der von den Bürgern zu erbringende Winterdienst geregelt. Hier hat sich insbeondere die Einteilung der Straßen geändert. Sie finden die Verordnung unter:

Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 21.05.2021

Auskünfte zur Reinigungs- und Sicherungsverordnung und zur Durchführung des Winterdienstes erteilt die Verwaltung unter 0941 / 39 60 220.