Zusammenfassung der Infoveranstaltung zum Bau von zwei Windkraftanlagen in Sinzing am 21.07.2022

26. Juli 2022: Anbei finden Sie die Zusammenfassung der Infoveranstaltung zum Bau von zwei Windkraftanlagen in Sinzing am 21.07.2022

Zum geplanten Bau der zwei Windkraftanlagen in der Gemeinde Sinzing  westlich von Kohlstadt fand am Donnerstag den 21.07.2022 um 19:00 Uhr im Klosterstadl Viehhausen eine Informationsveranstaltung im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Bauleitplanverfahren statt.

Herr Erster Bürgermeister Patrick Grossmann begrüßte die Anwesenden und leitete die Veranstaltung mit einem Rückblick ein.

Beginnend von der ursprünglichen Planung mit sieben Gemeinden im Jahr 2011 – 2014 mit 14 + 3 Windrädern im Paintner Forst, über den vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für unwirksam festgestellten Bebauungsplan Nr. 67 „Windpark Sinzing“ von 2015 – 2018 mit drei Windrädern, berichtete Herr Bürgermeister Grossmann schließlich über die derzeitige Planung mit zwei Windrädern, dem Bürgerentscheid vom 20.06.2021 mit 55% Befürwortern und einer Wahlbeteiligung von 63 %.

Dabei verdeutlichte er, dass die Firma Ostwind beabsichtigt, die Windenergieanlagen vorrangig mit einer Bürgerbeteiligung zu vermarkten. Eine Übersicht über den Gesamtstromverbrauch der Gemeinde Sinzing von 17.500 MWh/a und einer Stromeinspeisung der bestehenden erneuerbaren Energien von 13.000 MWh/a verdeutlichte eine Deckungslücke von 26%. Das Potential der zwei Windkraftanlagen beläuft sich auf 21.500 MWh/a.

Ein weiteres Thema war die Zusammenfassung des Kabinettsbeschlusses des bayerischen Landtags, wonach es eine Ausnahme von der 10H-Regelung u. a. für Wälder gibt. Dies bedeutet, dass die 10 H-Regelungen für die beiden Windkraftanlagen im Wald, westlich von Kohlstadt, nicht mehr als Vorgabe gilt. Für eine privilegierte Genehmigung muss nun noch ein Abstand von 1000 Metern eingehalten werden, der Abstand zum Ortsteil Kohlstadt beträgt ca. 1.500 Meter. Damit wird voraussichtlich kein Bebauungsplan mehr notwendig. Die endgültige Entscheidung hierzu wird ebenso im Herbst 2022 getroffen.

Über eine vorgezogene Fachstellenbeteiligung wurde vom  Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege mitgeteilt, dass das Vorhaben unter Zurückstellung denkmalfachlicher Bedenken hingenommen werden kann.

Herr Schweyer Alexander, Projektleiter der Fa Ostwind stellte den aktuellen Projektstand zu den Themen Restriktionen, Rodungsflächen und Siedlungsabständen vor.

Die Ergebnisse des Gutachtens für das Thema „Landschaftsbild und Denkmalschutz“ wurden zu vier Baudenkmälern mit Visualisierungen im Detail betrachtet. Ebenso wurden die Schattenanforderungen und –ergebnisse vorgestellt, sowie zum Artenschutz die erfolgten Kartierungen und die erforderlichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.

Herr Bernhard Bartsch, vom Planungsbüro Bartsch, gab einen Überblick über die Umsetzung der Planung in die Zeichnungen und Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes. So wird z.B. die maximale Höhe der baulichen Anlagen von 250 m mit Höhenangaben über dem Meeresspiegel genau fixiert.

In der anschließenden Podiumsdiskussion konnten Fragen an Herrn Bürgermeister Grossmann, die Firma Ostwind, den Planer Bartsch, die Gutachter zum Schattenwurf, Denkmal-, Schall- und Artenschutz gestellt werden.

Zusammenfassend wurden die Themen Effizienz, Laufzeit, Schallschutz, Infraschall, Artenschutz, Eisbildung, Brandschutz hinterfragt und ausreichend beantwortet.

Nach Ende der Podiumsdiskussion fand ein Austausch an den Infopunkten mit den Gutachtern zu Schattenwurf, Denkmalschutz und Artenschutz, der Firma Ostwind, der Bürgerenergiegenossenschaft BERR und der Gemeindeverwaltung statt.  Ab Inbetriebnahme soll das Projekt an die Bürgerenergiegenossenschaft BERR als Betreiber übergehen werden. Es besteht dann die Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung.