"Der Behindertenausweis"

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ich möchte Ihnen einige grundsätzliche Element aus dem Inklusions- und Behindertenwesens vorstellen. In diesem Artikel gehe ich auf den Behindertenausweis ein und gebe Ihnen hier einen groben Überblick auf die wesentlichen Punkte.

Zu folgenden Fragen möchte ich Ihnen Informationen geben:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Ausstellende Behörde
  • Datum der Gültigkeit
  • Merkzeichen

    Die Merkzeichen geben die Art der Einschränkung an. Hier gibt es die Kategorien:

    G = erheblich gehbehindert

    B = Begleitperson

    aG = Außergewöhnlich gehbehindert

    RF = erheblich hör- und sehbehindert, dauernd an Wohnung gebunden

    BI = blind

    GI = gehörlos

    H = hilflos

    TBI = hochgradig sehbehindert/blind und an Taubheit grenzend schwerhörig

  • Grad der Behinderung

    Der GdB von 20 bis 50 bestätigt eine leichte Behinderung und von mehr als 50 eine schwere Behinderung.

Abhängig von den Merkzeichen gibt es Unterstützungen zum Nachteilsausgleich wegen der Einschränkungen und Gebrechen, so z.B.

  • Kfz-Steuerbefreiung
  • Kostenloser Transport im ÖPNV
  • Freibeträge bei der Steuer für sich selbst und auch für Pflegende
  • Kostenübernahme von Fahrtkosten zum Arzt durch die Krankenkasse
  • Parkausweis (blau und orange)

Eine detaillierte Übersicht kann bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden

Jeder Mensch, der aufgrund einer chronischen Krankheit oder einer anderen körperlichen Behinderung in seiner Lebensweise mindestens 6 Monate eingeschränkt ist, erfüllt die Voraussetzungen für den Erhalt eines Behindertenausweises.

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Region Oberpfalz

Landshuter Straße 55

93053 Regensburg

E-Mail: poststelle.opf@zbfs.bayern.de

Telefon: 0941 7809-4100

Fax: 0941 7809-1304

Im Schwerbehinderten - Antrag unter dem Buchstaben J werden alle möglichen Unterlagen zur Beschleunigung des Verfahrens aufgelistet. 

  • 2 unterschriebene Einverständniserklärungen
  • Vollmacht 
  • Passbild (farbig 35mmx 45mm Hochformat)
  • Betreuungsausweis, Betreuungsgutachten
  • Kopie vom Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel (nicht notwendig bei EU-Angehörigen oder aus den Ländern Island, Lichtenstein, Norwegen)
  • Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers, Arbeitserlaubnis (nur wenn Grenzarbeitnehmer)
  • Hausarztbefundbericht
  • Facharztbefundbericht
  • Blutzuckertagebuch oder digitale Auswertung (nur bei Diabetes mellitus)
  • Migränekalender/Kopfschmerztagebuch
  • Sonstige Schmerztagebücher
  • Krankenhausbericht
  • Reha-Entlassungsbericht
  • Pflegegutachten

Landratsamt Regensburg

Altmühlstraße. 3

93059 Regensburg

Email: Senioren.Inklusion@landratsamt-regensburg.de

Tel.: 0941/4009 268

 

EUTB Regensburg

Ludwigstr. 6

93047 Regensburg

Tel.: 0941/59991000

Tel.: 0941/59987873

Email: regensburg@eutb-bayern.og

 

Phönix e.V. Regensburg

Rote-Löwen-Straße. 10

93047 Regensburg

Email: tobias.schusser@phoenix-regensburg.de

Tel: 0941/560938

 

Sozialdienst in Krankenhäusern

Falls Sie noch Fragen haben, stehe ich dafür gerne zur Verfügung. Kontaktaufnahme bitte über die Gemeindeverwaltung.

Ihr Behinderten- und Inklusionsbeauftragter

Michael Gaßner

 

Behinderten- und Inklusionsbeauftragter:

Name Telefon Telefax Zimmer
Gaßner, Michael

Kontakt:

Gemeinde Sinzing - Bürgerbüro

AdresseGemeinde Sinzing - Bürgerbüro
Fährenweg 4
93161   Sinzing
Kontakt
Telefon: +49 941 39602-70
Fax: +49 941 39602-99
Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag:
07:30 - 12:00 Uhr

Dienstag:
07:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag:
14:00 - 18:00 Uhr

11.2 - Bürgerbüro