"Der Behindertenausweis"
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ich möchte Ihnen einige grundsätzliche Element aus dem Inklusions- und Behindertenwesens vorstellen. In diesem Artikel gehe ich auf den Behindertenausweis ein und gebe Ihnen hier einen groben Überblick auf die wesentlichen Punkte.
Zu folgenden Fragen möchte ich Ihnen Informationen geben:
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Ausstellende Behörde
- Datum der Gültigkeit
- Merkzeichen
Die Merkzeichen geben die Art der Einschränkung an. Hier gibt es die Kategorien:
G = erheblich gehbehindert
B = Begleitperson
aG = Außergewöhnlich gehbehindert
RF = erheblich hör- und sehbehindert, dauernd an Wohnung gebunden
BI = blind
GI = gehörlos
H = hilflos
TBI = hochgradig sehbehindert/blind und an Taubheit grenzend schwerhörig
- Grad der Behinderung
Der GdB von 20 bis 50 bestätigt eine leichte Behinderung und von mehr als 50 eine schwere Behinderung.
Abhängig von den Merkzeichen gibt es Unterstützungen zum Nachteilsausgleich wegen der Einschränkungen und Gebrechen, so z.B.
- Kfz-Steuerbefreiung
- Kostenloser Transport im ÖPNV
- Freibeträge bei der Steuer für sich selbst und auch für Pflegende
- Kostenübernahme von Fahrtkosten zum Arzt durch die Krankenkasse
- Parkausweis (blau und orange)
Eine detaillierte Übersicht kann bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden
Jeder Mensch, der aufgrund einer chronischen Krankheit oder einer anderen körperlichen Behinderung in seiner Lebensweise mindestens 6 Monate eingeschränkt ist, erfüllt die Voraussetzungen für den Erhalt eines Behindertenausweises.
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberpfalz
Landshuter Straße 55
93053 Regensburg
E-Mail: poststelle.opf@zbfs.bayern.de
Telefon: 0941 7809-4100
Fax: 0941 7809-1304
Im Schwerbehinderten - Antrag unter dem Buchstaben J werden alle möglichen Unterlagen zur Beschleunigung des Verfahrens aufgelistet.
- 2 unterschriebene Einverständniserklärungen
- Vollmacht
- Passbild (farbig 35mmx 45mm Hochformat)
- Betreuungsausweis, Betreuungsgutachten
- Kopie vom Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel (nicht notwendig bei EU-Angehörigen oder aus den Ländern Island, Lichtenstein, Norwegen)
- Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers, Arbeitserlaubnis (nur wenn Grenzarbeitnehmer)
- Hausarztbefundbericht
- Facharztbefundbericht
- Blutzuckertagebuch oder digitale Auswertung (nur bei Diabetes mellitus)
- Migränekalender/Kopfschmerztagebuch
- Sonstige Schmerztagebücher
- Krankenhausbericht
- Reha-Entlassungsbericht
- Pflegegutachten
Landratsamt Regensburg
Altmühlstraße. 3
93059 Regensburg
Email: Senioren.Inklusion@landratsamt-regensburg.de
Tel.: 0941/4009 268
EUTB Regensburg
Ludwigstr. 6
93047 Regensburg
Tel.: 0941/59991000
Tel.: 0941/59987873
Email: regensburg@eutb-bayern.og
Phönix e.V. Regensburg
Rote-Löwen-Straße. 10
93047 Regensburg
Email: tobias.schusser@phoenix-regensburg.de
Tel: 0941/560938
Sozialdienst in Krankenhäusern
Falls Sie noch Fragen haben, stehe ich dafür gerne zur Verfügung. Kontaktaufnahme bitte über die Gemeindeverwaltung.
Ihr Behinderten- und Inklusionsbeauftragter
Michael Gaßner
Behinderten- und Inklusionsbeauftragter:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Gaßner,
Michael
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Kontakt:
Gemeinde Sinzing - Bürgerbüro
11.2 - Bürgerbüro