Abfallentsorgung - Mülltonnen anmelden, ummelden oder abmelden

Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr.

Grundstückseigentümer, aber auch Hausverwaltungen und Mieter mit entsprechender schriftlicher Vollmacht, können den Behälterbestand bei der zuständigen Gemeindeverwaltung an-, um- oder abmelden. Sie erhalten dort auch die notwendige Gebührenmarke.

Haben Sie grundsätzliche Fragen zum Abfallwirtschaftskonzept, den Entsorgungseinrichtungen oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Regensburg.