Eheschließung

Eheschließung in Sinzing

Eine Eheschließung muss grundsätzlich vorher durch beide Verlobte persönlich beim Standesamt des Wohnsitzes angemeldet werden (Früher: Aufgebot). Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin angemeldet werden. Aus organisatorischen Gründen empfehlen wir, die Eheschließung frühzeitig, mindestens ca. 3 - 4 Monate, vor der geplanten Eheschließung anzumelden. Bitte vereinbaren Sie hierfür rechtzeitig einen Termin im Standesamt.

Welche Unterlagen Sie für die Anmeldung der Eheschließung benötigen, kann nicht pauschal gesagt werden, sondern ergibt sich immer aus ihren persönlichen individuellen Verhältnissen.

Um die benötigten Unterlagen für Sie zu ermitteln, bitten wir Sie, uns ihre Personenstandsdaten, entweder über das unten verlinkte PDF-Formular oder über unsere Bürgerservice-Portal-Dienstleistung "Anmeldung der Eheschließung" zukommen zu lassen. Wir prüfen im Anschluss ihre Angaben und übersenden Ihnen eine Liste der benötigten Unterlagen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir telefonische Auskünfte zu Eheschließungsunterlagen aufgrund der rechtlichen Komplexität nicht erteilen.

Sofern Sie Urkunden und Nachweise aus deutschen Registern (Meldebehörden, Standesämter) vorlegen müssen, werden diese in der Regel von uns für Sie, evtl. kostenpflichtig, bei den zuständigen Behörden elektronisch angefordert. Bitte informieren Sie uns spätestens bei der Terminvereinbarung zur Anmeldung der Eheschließung, wenn Sie die geforderten Unterlagen selbst beschaffen wollen, bzw. Ihnen diese bereits vorliegen. Bitte legen Sie selbst beschaffte Dokumente ausschließlich im Original vor.

Fremdsprachige Urkunden und Schriftstücke sind grundsätzlich mit einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen, die ein in Deutschland öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer gefertigt hat.

Bei Verlobten mit ausländischer Staatsangehörigkeit, sollte aufgrund der Komplexität des Sachverhalts, immer ein Vorgespräch zur Anmeldung der Eheschließung mit dem Standesamt stattfinden. Vereinbaren Sie hierzu bitte immer vorab einen Termin!

Es wird darauf hingewiesen, dass nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen unter Umständen noch weitere Unterlagen benötigt werden könnten, wenn es sich aus dem Sachverhalt heraus ergibt.

Im Anschluss an die Anmeldung der Eheschließung prüft das Standesamt, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind und teilt dies den Eheschließenden mit. Sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, muss die Eheschließung innerhalb von 6 Monaten stattfinden.

Ein Termin für die geplante Eheschließung kann in Sinzing bereits vor der offiziellen Anmeldung der Eheschließung (Aufgebot), über das Vorzimmer des Bürgermeisters, vorgemerkt werden. Teilen Sie dem Vorzimmer dabei bitte ihren Wunschtermin und die Uhrzeit mit.

Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei lediglich um eine Terminvormerkung handelt.

Die Eheschließung kann nur dann stattfinden, wenn das Standesamt nach der Anmeldung der Eheschließung festgestellt hat, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind.

Sollten Sie nicht in Sinzing heiraten wollen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig zur Vereinbarung eines Termins zur Eheschließung mit dem Standesamt ihrer Wahl in Verbindung.

Trausaal im Rathaus Sinzing

Eheschließungen finden für gewöhnlich im Trausaal des Rathaus statt. Der große helle Saal befindet sich im 2. Stockwerk des Rathaus und ist durch den Aufzug im Gebäude barrierefrei zu erreichen. Er bietet neben einer schönen Aussicht auf Sinzing auch vielen Hochzeitsgästen gleichzeitig bequem Platz.

Besprechungsraum im Rathaus Sinzing

Im Besprechungsraum des Rathaus Sinzing finden die Eheschließungen mit kleineren Hochzeitsgesellschaften statt. Der Besprechungsraum befindet sich im 1. Stockwerk des Rathaus und ist durch den Aufzug im Gebäude barrierefrei zu erreichen.

Fürstenzimmer im Rittergut Grafenried

Das Fürstenzimmer im Rittergut Grafenried bei Eilsbrunn wurde 2018 als Ort für standesamtliche Eheschließungen gewidmet.

Standesamtliche Trauungen können dort grundsätzlich von April bis September, immer am zweiten Donnerstag des Monats, stattfinden. Fällt dieser Donnerstag auf einen Feiertag, finden in diesem Monat keine standesamtlichen Trauungen dort statt.

Bitte setzen Sie sich zwecks Terminvereinbarung sowohl mit dem Vorzimmer, als auch mit den Betreibern vom Rittergut Grafenried in Verbindung.

Bitte weisen Sie die Gäste der Eheschließung bereits im Vorfeld auf folgendes hin:

  • Während der Eheschließungszeremonie ist das Handy bitte aus- bzw. auf lautlos zu schalten!
  • Aus Brauchtum, darf vor den Türen des Rathauses Reis oder echte Blütenblätter geworfen bzw. verstreut werden. Andere Materialien, wie Kunststoff oder Papier sind nicht erlaubt!
  • Das Rathausumfeld ist vor der Abreise in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Alle Wurfmaterialien oder sonstigen Verunreinigungen sind von der Hochzeitsgesellschaft wieder zu entfernen!