Gewerbezentralregisterauszug

Ein Auszug bzw. eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Nicht zu verwechseln mit einer Auskunft aus dem Gewerberegister der Gemeinde) wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt.

Den Antrag auf einen Auszug bzw. einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann man entweder persönlich bei der Gemeindeverwaltung oder online beim Bundesamt für Justiz stellen.

Weitere Informationen zu diesem Thema sowie die rechtlichen Vorgaben bei der Antragstellung finden Sie im unten verlinkten BayernPortal sowie direkt auf der Internetseite des Bundesamt für Justiz.