Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Hinweis:

Zur persönlichen Kirchenaustrittserklärung können Sie einfach zu den normalen Öffnungszeiten (Mittwochs bitte nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung!) vorbeikommen.

Es wird lediglich ein Ausweisdokument benötigt.

Für die Aufnahme der Niederschrift über die mündliche Austrittserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben. Für die Bestätigung der mündlichen Austrittserklärung in Form einer Ausfertigung der Niederschrift fällt eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR an. Die Gebühren sind im Anschluss an die Austrittserklärung in bar oder mit EC-Karte zu zahlen.

Zur schriftlichen Kirchenaustrittserklärung beachten Sie bitte die rechtlichen Vorgaben, welche Sie im hier verlinkten BayernPortal einsehen können.