SEPA-Lastschriftverfahren

Damit Sie bei wiederkehrenden Forderungen (z. B. Grundsteuer, Abwasserbeseitigungsgebühren, Gewerbesteuer, Hundesteuer) keine Fälligkeit übersehen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Beträge zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.

Ihre Vorteile:
· die püntkliche Begleichung Ihrer Forderungen ist garantiert,
· Sie müssen keine Zahlungstermine überwachen,
· es entstehen keine unnötigen Säumniszuschläge und Mahngebühren.

Bitte beachten Sie: Das SEPA-Lastschriftmandat kann nur vom Zahlungspflichtigen für ein unter seinem Namen bestehendes Konto erteilt werden!

Das SEPA-Lastschriftmandat ist nur dann gültig, wenn der Kontoinhaber das Formular unterschrieben hat und die Finanzadresse und das Objekt angegeben sind, für die diese Lastschrift gelten soll, um spätere Missverständnisse über den Umfang des Auftrages auszuschließen.

Im Falle mehrerer Finanzadressen ist für jede Finanzadresse ein separates SEPA-Lastschriftmandat erforderlich.

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte im Original persönlich oder per Post an:
Gemeinde Sinzing
- Kasse -
Fährenweg 4
93161 Sinzing

Da das SEPA-Mandat der Gemeindekasse im Original vorliegen muss, können Übersendungen per Telefax oder E-Mail nicht berücksichtigt werden.