Veranstaltungen (Öffentliche Vergnügungen) - Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie eine öffentliche Vergnügung veranstalten wollen, müssen Sie dies der Gemeinde spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen.
Wenn Sie eine öffentliche Vergnügung veranstalten wollen, müssen Sie dies der Gemeinde spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen.