Gemeinderatssitzung 28.05.2014

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 28.05.2014

Der Gemeinderat 

- beschließt die Änderung des rechtsverbindlichen qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 27 „Hartfeld“ mittels Deckblatt Nr. 3. Der Geltungsbereich des Deckblattes Nr. 3 ist auf der Fläche des Kinderspielplatzes in Viehhausen beschränkt. Mit der Bauleitplanung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt und damit die Wohnbedürfnisse der heimischen Bevölkerung gedeckt werden. Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wird das Architekturbüro Heitzer beauftragt. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgegeben. Darüber hinaus wird für das Grundstück an der Grundschule Viehhausen ein neues multifunktionales Spielgerät angeschafft;

- hat genaue Kenntnis vom endgültigen umlagefähigen Aufwand für den Hochweg und billigt ausdrücklich die Abrechnung;

  Ablösevertrag  endgültige
Abrechnung
Abweichung
+ / -
Straßenschultersicherung  563.650,00 € 575.187,84 € + 11.537,84 €
 Straßenausbau, Straßenentwässerung 275.934,00 €  244.675,97 €  - 31.258,03 €
 Planungskosten, Gutachten  48.019,00 €  41.179,82 €  - 6.839,18 €
 Grunderwerb   17.300,00 €  13.604,94 €  - 3.695,06 €
 Straßenbeleuchtung  17.030,00 €  17.029,83 €  - 0,17 €
 Gesamt  358.283,00 €  316.490,56 €  - 41.792,44 €

- nimmt Kenntnis vom Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2009. Dieser wird als ausreichend i.S. des Art. 102 GO anerkannt. Im Prüfbericht selber wurden im Vergleich zum Jahresabschluss Übertragungsfehler festgestellt. Die Finanzverwaltung wird beauftragt, die Summen richtig zu stellen; 

- beschließt der Verwaltung die Entlastung für da Haushaltsjahr 2009 auszusprechen;

- bestellt Herrn Alfred Fleischmann mit Wirkung vom 01. Juni 2014 bis zum 31. Mai 2020 zum Vorstand des Kommunalunternehmens für Verwaltung und Beteiligung der Gemeinde Sinzing (Anstalt des öffentlichen Rechts); 

- beschließt, dass sich die Gemeinde an der Machbarkeitsstudie für das ehemalige Sudhaus der Brauerei Röhrl mit 50 v.H. beteiligt. Mit dieser Machbarkeitsstudie soll geprüft werden, inwieweit die Bausubstanz des alten Sudhauses erhalten bleiben kann. Die Regierung der Oberpfalz wird die Studie aus Mitteln der Städtebauförderung bezuschussen;

Die Machbarstudie kostet insgesamt ca. 35.000,-- € und setzt sich wie folgt zusammen:

1. statisch-konstruktive Voruntersuchung
2. Bestandsaufmaß
3. Nutzungskonzept
Aufgrund der Vereinbarung mit Herrn Röhrl ergibt sich folgende Kostenaufteilung:

Gesamtkosten:  35.195,37 €
Kostenanteil öffentliche Hand (50 v.H.)  17.597,69 €
Darauf staatl. Förderung (60 v.H.)  10.558,61 €
Eigenanteil öffentliche Hand   7.039,08 €

- beschließt aufgrund einer Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes die Änderung der Erschließungsbeitragssatzung „EBS“ wie folgt:
„Soweit unabhängig von der Entwässerungseinrichtung ein selbständiger Straßenentwässerungskanal errichtet wird, sind die tatsächlichen Kosten zu Grunde zu legen“.