Grundsteuer

Hebesätze der Gemeinde Sinzing seit 01.01.2019:

Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) 310 %

Grundsteuer B (unbebaute und bebaute Grundstücke) 310 %

(davor seit 1992 unveränderter Hebesatz bei beiden Grundsteuerarten: 280 %)

Jahreszahler kann werden, wer als Grundsteuerschuldner einen schriftlichen Antrag (Antragsformular) bis spätestens 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres gestellt hat (§ 28 Absatz 3 Grundsteuergesetz).

Die Grundsteuer ist dann am 1. Juli in einem Jahresbetrag fällig.