Vaterschaftsanerkennung

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass beim Standesamt "nur" eine Vaterschaftsanerkennung abgegeben werden kann, jedoch keine Sorgerechtserklärung. Hierfür wäre das Kreisjugendamt zuständig.

Wollen Sie die Vaterschaft anerkennen und die gemeinsame Sorge für ein Kind ausüben, können Sie beide Erklärungen auch zusammen beim Kreisjugendamt abgeben:

Landratsamt Regensburg

Kreisjugendamt
Altmühlstraße 3
93059 Regensburg