12.01.2018
Kanalabrechnung 2017 - Abnahmestellen mit Unterzählern, Großvieheinheiten oder ähnlichem
Die Abnehmer werden gebeten, die Zählerstände zum 31. Dezember 2017 der angemeldeten
• Gartenwasseruhr,
• Wasseruhr für nicht in den Kanal geleitetes Wasser,
• Wasseruhr für die Brauchwasseranlage,
bzw.
• der Großvieheinheiten oder Stallzähler
an die Gemeinde Sinzing für die Berücksichtigung bei der Abrechnung der Kanalgebühren 2017 zu melden.