04.09.2015
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Im Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG), ist es unter Anderem Aufgabe der Gemeinde dafür Sorge zu tragen, dass Sträucher oder Bäume von Privatgrundstücken, nicht in den öffentlichen Straßenraum hineinragen und den Verkehr behindern.