Abrechnung der Abwasserbeseitigungsgebühren 2020

22. Februar 2021: Die Abrechnungsbescheide wurden zum Versand weitergeleitet. Die Zustellung erfolgte in der Zeit vom 19. bis 21. Februar 2021. - Hier finden Sie einige Informationen zur Abrechnung und Formulare.

Im Februar 2021 wurden die Abrechnungen der Abwasserbeseitigungsgebühren für die 2.300 ans Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke der Gemeinde Sinzing vorbereitet und erstellt.

Die Abrechnungsbescheide wurden zum Versand weitergeleitet. Die Zustellung erfolgte in der Zeit vom 19. bis 21. Februar 2021.

Mit den Bescheiden werden zum einen die Abwasserbeseitigungsgebühren für das Jahr 2020 abgerechnet und zum anderen die Vorauszahlungen für das Jahr 2021 festgesetzt.

Ab dem 01.01.2021 ändern sich die Abwasserbeseitigungsgebühren:

ab 01.01.2021 bis 31.12.2020
Schmutzwassergebühren    2,06 Euro/m³    1,99 Euro/m³
Niederschlagswassergebühr:    0,28 Euro/m²    0,24 Euro/m²
Grundgebühr (je nach Zählergröße):
- Wasserzähler mit Nenndurchfluss bis 2,5 m³/h   63,00 Euro 68,00 Euro
- Wasserzähler mit Nenndurchfluss bis 6 m³/h 81,00 Euro 89,00 Euro
- Wasserzähler mit Nenndurchfluss bis 10 m³/h 125,00 Euro 137,00 Euro
- Wasserzähler mit Nenndurchfluss über 10 m³/h 188,00 Euro 205,00 Euro

Die Änderungen wurde bei der Festsetzung der Vorauszahlungen berücksichtigt.

Erstattungen werden im Gebührenbescheid mit einem Minus als Vorzeichen ausgewiesen und werden zum im Bescheid genannten Termin verrechnet oder erstattet. Dabei gilt: Soweit uns Ihre Bankverbindung bekannt ist, werden Beträge ab 10,00 Euro erstattet; Beträge unter 10,00 Euro werden (Ihr Einverständnis vorausgesetzt) aus wirtschaftlichen Gründen mit der 1. Vorauszahlung aufgerechnet.

Die Gebühren-Nachzahlungen für das Jahr 2020 sind am 22. März 2021 zur Zahlung fällig.

Die Vorauszahlungen für das Jahr 2021 sind am 1. April 2021 (1. Vorauszahlungsrate), am 1. Juli 2021 (2. Vorauszahlungsrate) und am 1. Oktober 2021 (3. Vorauszahlungsrate) zur Zahlung fällig.

Sollte eine Anpassung der Höhe der festgesetzten Vorauszahlung aus Ihrer Sicht erforderlich sein, ist eine unterjährige Anpassung der Vorauszahlung nach oben oder unten möglich. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier: Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen

Wir bitten alle Bescheidempfängerinnen und Bescheidempfänger, die Abrechnung(en) zu prüfen. Vor allem Änderungen der Eigentumsverhältnisse am Grundstück und Änderungen der Bankverbindung (soweit die Abwasserbeseitigungsgebühren im Bankeinzugsverfahren bezahlt werden) bitten wir zeitnah mitzuteilen.

Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir Sie um genaue Einhaltung der Zahlungstermine. Wenn Sie am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden wir die Beträge zu den Fälligkeitsterminen von Ihrem Konto abbuchen.

Unser Service für Sie:

> Mitteilung über die Änderung der Bankverbindung bzw. Teilnahme am Bankeinzugsverfahren  SEPA-Lastschriftmandat

Bitte übersenden Sie das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Mandat auf postalischem Wege oder geben es direkt bei uns ab. Da das SEPA-Mandat der Gemeindekasse im Original vorliegen muss, können Übersendungen per Telefax oder E-Mail nicht berücksichtigt werden.

> Mitteilung über die Änderung der Eigentumsverhältnisse am Grundstück

Mitteilung Eigentümerwechsel

> Mitteilung über die Änderung von Flächen für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr

Änderungen

bzw.

Erhebungsbogen

Die für Ihr Grundstück erfassten Flächen finden Sie in Ihrer Abrechnung der Abwasserbeseitigungsgebühren unter dem Punkt "Berechnung der gebührenrelevanten Fläche für die Niederschlagswassergebühr" (in den meisten Fällen auf Seite 4 des Bescheides).
Wichtig: Für den Grundstückseigentümer besteht eine Meldepflicht bei Änderungen an den bebauten oder befestigten Flächen. Damit tragen Sie dazu bei, dass eine detaillierte und wahrheitsgetreue Abrechnung erfolgen kann. Leider stellen wir immer wieder fest, dass die Mitteilung von Änderungen übersehen wird.

 

Bei Fragen:

Name Telefon Telefax Zimmer
Berchtold, Sabine
Ansprechpartnerin
0941 - 39602-33 0941 - 39602-99 1.09