Abrechnung der Abwassergebühren 2022

03. März 2023: Die Abrechnungsbescheide wurden zum Versand weitergeleitet. Die Zustellung erfolgt in der Zeit vom 3. bis 5. März 2023. - Hier finden Sie einige Informationen zur Abrechnung und Formulare.

Im Februar 2023 wurden die Abrechnungen der Abwassergebühren für die über 2.300 ans Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke der Gemeinde Sinzing vorbereitet und erstellt.

Die Abrechnungsbescheide wurden zum Versand weitergeleitet. Die Zustellung erfolgt in der Zeit vom 3. bis 5. März 2023.

Mit den Bescheiden werden zum einen die Abwassergebühren für das Jahr 2022 abgerechnet und zum anderen die Vorauszahlungen für das Jahr 2023 festgesetzt.

Für die Berechnung der Schmutzwassergebühr haben wir - wie bisher - vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Viehhausen-Bergmattinger Gruppe den Frischwasserverbrauch des Abrechnungsjahres (Meldung durch den Gebührenschuldner an den Zweckverband bzw. Ablesung per Funk durch den Zweckverband bei Funkzählern) mitgeteilt bekommen.

Erstattungen werden im Gebührenbescheid mit einem Minus als Vorzeichen ausgewiesen und werden zum im Bescheid genannten Termin verrechnet oder erstattet. Dabei gilt: Soweit uns Ihre Bankverbindung bekannt ist, werden Beträge ab 10,00 Euro erstattet; Beträge unter 10,00 Euro werden (Ihr Einverständnis vorausgesetzt) aus wirtschaftlichen Gründen mit der 1. Vorauszahlung aufgerechnet.

Die Gebühren-Nachzahlungen für das Jahr 2022 sind am 6. April 2023 zur Zahlung fällig.

Die Vorauszahlungen für das Jahr 2023 sind am 1. April 2023 (1. Vorauszahlungsrate), am 1. Juli 2023 (2. Vorauszahlungsrate) und am 1. Oktober 2023 (3. Vorauszahlungsrate) zur Zahlung fällig.

Sollte eine Anpassung der Höhe der festgesetzten Vorauszahlung aus Ihrer Sicht erforderlich sein, ist eine unterjährige Anpassung der Vorauszahlung nach oben oder unten möglich. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier: Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen

Wir bitten alle Bescheidempfängerinnen und Bescheidempfänger, die Abrechnung(en) zu prüfen. Vor allem Änderungen der Eigentumsverhältnisse am Grundstück und Änderungen der Bankverbindung (soweit die Abwassergebühren im Bankeinzugsverfahren bezahlt werden) bitten wir zeitnah mitzuteilen.

Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir Sie um genaue Einhaltung der Zahlungstermine. Wenn Sie am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden wir die Beträge zu den Fälligkeitsterminen von Ihrem Konto abbuchen.

Unser Service für Sie:

> Mitteilung über die Änderung der Bankverbindung bzw. Teilnahme am Bankeinzugsverfahren SEPA-Lastschriftverfahren
Das SEPA-Lastschriftmandat kann nur vom Zahlungspflichtigen für ein unter seinem Namen bestehendes Konto erteilt werden! Bitte übersenden Sie das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Mandat auf postalischem Wege oder geben es direkt bei uns ab. Da das SEPA-Mandat der Gemeindekasse im Original vorliegen muss, können Übersendungen per Telefax oder E-Mail nicht berücksichtigt werden.
> Mitteilung über die Änderung der Eigentumsverhältnisse am Grundstück Mitteilung Eigentümerwechsel
Gebührenschuldner ist der im Grundbuch eingetragene Eigentümer eines Grundstücks. Sind mehrere Personen Eigentümer, so sind sie Gesamtschuldner.
> Mitteilung über die Änderung von Flächen für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr

Änderungen

bzw.

Erhebungsbogen

Die für Ihr Grundstück erfassten Flächen finden Sie in Ihrer Abrechnung der Abwasserbeseitigungsgebühren unter dem Punkt "Berechnung der gebührenrelevanten Fläche für die Niederschlagswassergebühr" (in den meisten Fällen auf Seite 4 des Bescheides).
Wichtig: Für den Grundstückseigentümer besteht eine Meldepflicht bei Änderungen an den bebauten oder befestigten Flächen. Damit tragen Sie dazu bei, dass eine detaillierte und wahrheitsgetreue Abrechnung erfolgen kann. Leider stellen wir immer wieder fest, dass die Mitteilung von Änderungen übersehen wird.

Bei Fragen:

Name Telefon Telefax Zimmer
Berchtold, Sabine
Sachbearbeiterin
+49 941 39602-33 +49 941 39602-99 1.09