Bekanntmachung: Bewässerungsverbot aus der Naab wegen Schleimkrankheit

08. Dezember 2020: Das Landratsamt Regensburg hat eine Allgemeinverfügung zum Bewässerungsverbot aus der Naab wegen der Schleimkrankheit erlassen und den Kommunen zur umgehenden Bekanntmachung übergeben.

Untersuchungen der Naab haben ergeben, dass in dieser Ralstonia solanacearum (Rs), ein meldepflichtiger Quarantäneschadorganismus, welcher bei Kartoffeln und anderen Wirtspflanzen wie Tomaten die Schleimkrankheit auslöst, vorhanden ist. Daher wird ein Bewässerungsverbot aus der Naab per Allgemeinverfügung erlassen:

Allgemeinverfügung des LfL vom 02.12.2020