Bekanntmachung der Gemeinde Sinzing

09. April 2015: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Riegling“ mittels Deckblatt Nr. 4
Deckblatt Nr. 4 Bebauungsplan Nr. 10 Riegling

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bekanntmachung der erneuten, öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Deckblattes Nr. 4 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bauausschuss behandelte in seiner Sitzung am 21.01.2015 die fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und billigte den Entwurf des Deckblattes Nr. 4 des Bebauungsplanes Nr. 10 „Riegling“ für die erneute Auslegung nach §§ 4a Abs. 3, 3 Abs. 2 BauGB entsprechend der gefassten Beschlüsse.

Der überarbeitete Entwurf des Deckblattes Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 10 „Riegling“ vom 21.01.2015 sowie der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit vom 16.04.2015 bis einschließlich 18.05.2015 im Bauamt der Gemeinde Sinzing, Zimmer 102, während der allgemeinen Dienststunden erneut für jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Da das Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 10 „Riegling“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, ist nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB ein Umweltbericht nicht erforderlich.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfs abgeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dann ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm neue Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Ortsüblich bekanntgemacht:
Anschlag a. d. Amtstafel am 08.04.2015
abgenommen am 19.05.2015