Bürgerentscheid

29. April 2021: „Für ein lebenswertes Sinzing. Gegen den Bau landschaftsprägender Windkraftanlagen“ nach Art. 18 a Abs. 8 Gemeindeordnung (GO)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.04.2021 für die Zulassung des Bürgerbegehrens Gegen den Bau landschaftsprägender Windkraftanlagen gestimmt.

Die Gemeindeverwaltung stellte im Rahmen der Prüfung die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Begehrens fest. Der Gemeinderat hätte dem Begehren auch direkt entsprechen und die Bauleitplanungen einstellen können. Dies erfolgte nicht, an den Planungen wird grundsätzlich festgehalten, allerdings wird das Verfahren bis zum Vorliegen des Abstimmungsergebnisses des Bürgerentscheids ausgesetzt.

Die Bürgerinitiative „Landschaft bewahren“ hat 1073 gültige Unterschriften eingereicht. Dabei waren ca. 600 Unterschriften (10% der wahlberechtigten Bürger*innen) notwendig, um im Rahmen eines Bürgerentscheids über die Frage

„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Sinzing die Planungen für das am 16.12.2020 beschlossene Bauleitplanverfahren Sondergebiet „Windenergieanlagen Sinzing“ stoppt und nicht weiterverfolgt?“

abstimmen zu lassen. Über diese Frage kann mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden.

Sollte die Mehrheit der abgegebenen Stimmen mit „ja“ votieren und dabei auch das notwendige Quorum von 20% aller Stimmberechtigten erreicht werden, muss die Gemeinde das Genehmigungsverfahren einstellen. Die Windenergieanlagen können dann an diesem Standort nicht gebaut werden.

Bis zum Abstimmungstermin haben sowohl die Befürworter als auch die Gegner der geplanten Windenergieanlagen die Möglichkeit ihre Argumente darzulegen, so dass die wahlberechtigten Bürger ihre Entscheidung abwägen können.

Der Abstimmungstag und damit das Ende der Abstimmung wurde auf den 20. Juni 2021, 18:00 Uhr festgelegt. Aufgrund der Infektionslage findet die Abstimmung für den Bürgerentscheid, wie auch bereits im April, als ausschließliche Briefwahl statt.

Zum Abstimmungsleiter wurde Michael Schaller und als sein Stellvertreter Adrian Bodemer bestellt.

Alle ca. 6000 Wahlberechtigten erhalten deshalb ab ca. 21.05.2021 die notwendigen Unterlagen automatisch per Post, um an der Abstimmung mittels Briefwahl teilnehmen zu können.

Wenn Sie an der Abstimmung teilnehmen wollen, setzen Sie am Stimmzettel ein Kreuz an der entsprechenden Stelle, unterschreiben Sie die Versicherung an Eides statt, verpacken alles gemäß dem beiliegenden Merkblatt und werfen den hellroten Abstimmungsbrief am Besten im Briefkasten der Gemeinde Sinzing am Rathaus ein. Alternativ können Sie Ihren hellroten Abstimmungsbrief natürlich auch in einen gelben Postkasten der Deutschen Post AG einwerfen. Dieser wird dann für Sie auf Kosten der Gemeinde zum Rathaus befördert. Wenn Sie den Postweg wählen, achten Sie bitte darauf, dass Sie den rosa Abstimmungsbrief rechtzeitig einwerfen, da die Zustellzeiten der Post aktuell deutliche länger sein können. Es gibt keine extra Leerungen und keine Sonntagszustellung an die Gemeinde. Wir empfehlen ihnen daher, ab Mittwoch, 17.06.2021 den hellroten Abstimmungsbrief nur noch bei der Gemeindeverwaltung einzuwerfen. Verspätet (ab Sonntag, 20.06.2021; 18:01 Uhr) eingehende rosa Abstimmungsbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.

MUSTERSTIMMZETTEL

Das vorläufige Abstimmungsergebnis wird noch am 20.06.2021 ermittelt und im Laufe des Abends vom Wahlleiter auf der Homepage der Gemeinde Sinzing unter www.sinzing.de bekanntgegeben.

Der Abstimmungsausschuss stellt in den darauffolgenden Tagen das amtliche Abstimmungsergebnis fest.

Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Schaller 0941/39602-11 oder Herr Bodemer 0941/39602-40 zur Verfügung.