Der Gemeinderat befasste sich in der Sondersitzung am 31.03.17 mit der Bauleitplanung für den Windpark Sinzing

06. April 2017: In der Sitzung befassten sich die Räte mit 12 Stellungnahmen von Fachstellen und 417 Einzeleinwendungen von Bürgern, die fast ausschließlich aus dem Bereich der Marktgemeinde Nittendorf stammen

Insbesondere Stellungnahmen der Marktgemeinde Nittendorf, sowie des Landesamtes für Denkmalsschutz und des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, waren gewichtige Argumente mit denen sich der Gemeinderat auseinander setzen musste. Im Einzelnen handelte es sich um folgende Belange:

  1. Interkommunales Abstimmungsgebot
  2. Infraschall
  3. Immissionsschutz- Lärmschutz
  4. Siedlungsabstand
  5. Einkesselung / optisch beschränkende Wirkung
  6. Discoeffekt
  7. Schattenwurf
  8. Befeuerung
  9. Eiswurf
  10. Denkmalschutz
  11. Landschaftsschutz
  12. Wertminderung
  13. Artenschutzrechtliche Belange
  14. Alternativstandorte
  15. Wasserschutzgebiet
  16. Gesamthöhe Windkraft

Im Rahmen der Sitzung gab die Firma Ostwind bekannt, dass der Bau von Windrädern im Paintner Forst nicht weiter verfolgen wird. Aufgrund der hohen Planungshürden im Zusammenhang mit dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet hat der Kreistag von Kelheim die notwendige Zonierung gestoppt. Auch die Windkraftanlagen, die nicht im Landschaftsschutzgebiet liegen, werden Seitens der Firma Ostwind nicht mehr verfolgt. Diese Tatsache habe auch positive Auswirkungen auf das Sinzinger Vorhaben, wie zum Beispiel die Umzingelungswirkung der betroffenen Ortschaften Viergstetten und Haugenried. Der Forderung des Marktes Nittendorf auf das nördlichste Windrad zu verzichten bzw. die Windräder Richtung Süden zu verschieben, kann die Gemeinde Sinzing nicht entgegen kommen, da es keine alternative wirtschaftlichen Standorte gibt. Außerdem wurde im Laufe des Projektes bereits auf ein weiter nördlich gelegenes Windrad verzichtet. Der Abstand zum nächsten Wohngebiet beträgt ca. 1.250 Meter und gilt nach den Aussagen aller Gutachter für ausreichend.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen müssen die angepassten Pläne nochmal neu ausgelegt werden. Insbesondere wird die angegebene Höhe der Windkraftanlagen im Bebauungsplan von 220m auf 200m geändert. Außerdem werden mehr Ausgleichsflächen für das Vorhaben benötigt.