Hinweis bzgl. Beschädigungen an Wahlplakaten

04. September 2023: Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass das Beschädigen von Wahlplakaten eine strafbare Sachbeschädigung darstellt....

Unerheblich ist dabei, ob das Plakat nur beschädigt oder ganz zerstört wird. Plakate zu entfernen stehen unter dem Tatbestand des Diebstahls.


Wir bitten daher, im Rahmen eines gemeinschaftlichen Miteinanders keine Wahlplakate zu beschädigen bzw. mitzunehmen.