Hinweis zur Abschaffung des Kinderreisepasses ab 01. Januar 2024!

09. November 2023: Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument jedoch bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

Gründe:

Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein. Im Vergleich dazu sind normale, mehrjährig gültige Reisepässe mit vielen Sicherheitsmerkmale sowie mit einem Chip ausgestattet.

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abschafft wird.

Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?

Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen im Ausland ein eigenes Ausweisdokument.

Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Dazu gehört die Ausstattung mit einem Chip, wenn Ausweisdokumente mehrere Jahre gültig sein sollen. Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung bspw. an automatischen Grenzkontrollstationen. Aufwändige, manuelle Sichtkontrollen durch das Grenzpersonal können verringert oder ganz vermieden werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung bei der Frage, „Für welches Reiseland, welche Einreisebestimmungen gelten?“, keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen können. Grundsätzlich gilt, für Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Informationen zu den Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes entnehmen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt auf folgendem Internetangebot:

Hier finden Sie auch Informationen, ob das konkrete Reisezielland einen noch vorhandenen Kinderreisepass bzw. einen verlängerten/aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt.

Welche Unterlagen benötige ich für den Personalausweis/Reisepass meines Kindes?

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme) (Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene)
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
  • bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
  • bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll
  • bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis

  • Gebühr Personalausweis vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 EUR
  • Gebühr Reisepass vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR

Das Kind muss selbst immer persönlich bei der Antragstellung anwesend sein.

Wenn das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Die Fingerabdrücke werden danach in der Behörde sowie beim Passhersteller wieder gelöscht.

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig. (Ab 24 Jahren sind diese 10 Jahre gültig.)

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

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Allgemeine Hinweise:

Viele Dienstleistungen der Gemeinde Sinzing können mittlerweile auch rund um die Uhr online oder postalisch erledigt werden und bedürfen keiner persönlichen Kontaktaufnahme.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Bürgerserviceportal der Gemeinde Sinzing.