Kanalabrechnung 2015 - Abnahmestellen mit Unterzählern, Großvieheinheiten oder ähnlichem
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und die Jahresabrechnung der Kanalgebühren (Abwasser) steht vor der Tür.
Garten-/Zwischenzähler sowie Zähler für Brauchwasseranlagen
Die Abnehmer werden gebeten, die Zählerstände zum 31. Dezember 2015 der angemeldeten
- Gartenwasseruhr,
- Wasseruhr für nicht in den Kanal geleitetes Wasser,
- Wasseruhr für die Brauchwasseranlage,
an das Kommunalunternehmen der Gemeinde Sinzing für die Berücksichtigung bei der Abrechnung der Kanalgebühren 2015 zu melden.
Großvieheinheiten
Die landwirtschaftlichen Betriebe mit Viehbeständen möchten wir an die Meldung der Großvieheinheiten:
Tierart | Großvieheinheit | |
1. | Pferde, 3 Jahre alt und älter | 1,00 |
Pferde unter 3 Jahren | 0,70 | |
2. | Zuchtbullen, Zugochsen | 1,20 |
Kühe, Färsen, Masttiere | 1,00 | |
Jungvieh, 1 bis 2 Jahre alt | 0,70 | |
Jungvieh unter 1 Jahr | 0,30 | |
3. | Schafe, 1 Jahr und älter | 0,10 |
Schafe unter 1 Jahr | 0,05 | |
4. | Zuchteber und –sauen | 0,30 |
Mastschweine über 75 kg | 0,20 | |
Läufer zwischen 20 und 75 kg | 0,10 | |
Ferkel | -,- | |
5. | Legehennen | 0,004 |
Junghennen und Masthühner | -,- | |
Mastputen und –gänse | -,- | |
Mastenten | -,- |
bzw. der Stallzählerstände erinnern.
Bitte senden Sie Ihre Meldung bis spätestens 31. Januar 2016 schriftlich an das Kommunalunternehmen für Verwaltung und Beteiligung der Gemeinde Sinzing (Anstalt des öffentlichen Rechts), Fährenweg 4, 93161 Sinzing.
Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, den Stand der Unterzähler nicht auf der Ablesekarte des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Viehhausen-Bergmattinger Gruppe zu vermerken, da keine Weiterleitung erfolgt.
Später eingegangene Meldungen werden bei der Abrechnung nicht berücksichtigt.