Landtags- und Bezirkswahl 2023 - Informationen zur Briefwahlbeantragung

28. August 2023: Ab Montag, den 28.08.2023 können Sie bereits vorab Ihre Briefwahlunterlagen online beantragen ...

Sechs Wochen vor der Landtags- und Bezirkswahl können in Bayern die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Stichtag ist der 28. August. Ab hier werden auch die Wahlbenachrichtigungen zur Wahl in Form des Wahlbenachrichtigungsbriefes an alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, versandt.

Wie immer, befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auch wieder ein Antrag für die Briefwahlunterlagen. Mit diesem Antrag kann schriftlich oder persönlich ein Briefwahlantrag bei der Gemeinde gestellt werden.

Die einfachste Möglichkeit ist es aber, Briefwahlunterlagen bequem direkt von zuhause aus zu beantragen. Entweder Sie scannen mit ihrem Handy und einer entsprechenden App den auf der Wahlbenachrichtung aufgedruckten QR-Code ein oder Sie benutzen zur Beantragung unser Online Bürgerservice-Portal (Link). Sollte das Online Bürgerservice-Portal aufgrund der großen Nachfrage nach Briefwahlunterlagen mal nicht gleich erreichbar sein, versuchen Sie es bitte einfach zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Wir werden Ihnen Ihre beantragten Briefwahlunterlagen so schnell es geht zukommen zu lassen (frühestens wenn die entsprechenden Stimmzettel vorliegen).

Ihr Wahlamt:

Bürgerbüro der Gemeinde Sinzing

AdresseBürgerbüro der Gemeinde Sinzing
Fährenweg 4
93161   Sinzing
Kontakt
Telefon: 0941/39602 - 70
Fax: 0941/39602 - 99
Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr


Allgemeine Hinweise:

Viele Dienstleistungen der Gemeinde Sinzing können mittlerweile auch rund um die Uhr online oder postalisch erledigt werden und bedürfen keiner persönlichen Kontaktaufnahme.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Bürgerserviceportal der Gemeinde Sinzing.