Öffentliche Zahlungsaufforderung - Grundsteuer (Jahreszahler)

14. Juni 2022: Die Gemeindekasse weist darauf hin, dass bis spätestens 1. Juli 2022 die Grundsteuer 2022 für Jahreszahler zur Zahlung fällig wird.

Die Höhe entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Grundsteuerbescheid.

Zur Einhaltung des Fälligkeitstermins achten Sie bitte auf eine rechtzeitige Überweisung des Betrages bis spätestens 1. Juli 2022.

Folgende Bankverbindungen stehen für Ihre Zahlung zur Verfügung:

Sparkasse Regensburg (IBAN: DE95 7505 0000 0111 5001 79, BIC: BYLADEM1RBG)
Raiffeisenbank Sinzing (IBAN: DE66 7506 9078 0000 2212 01, BIC: GENODEF1SZV)

Für Teilnehmer des SEPA-Lastschriftverfahrens: Bitte nicht überweisen! Der fällige Betrag wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

Sofern der Betrag nicht fristgerecht bezahlt wird, entstehen nach den Regelungen der Abgabenordnung automatisch Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des rückständigen Betrages je angefangenen Monat (= ab dem Tag nach der Fälligkeit!). Sollte der fällige Betrag nicht in den nächsten Tagen auf ein Konto der Verwaltung eingehen und die Gemeindekasse zusätzlich Mahnungen versenden müssen, entstehen Mahngebühren, die auch durch den Pflichtigen zu bezahlen sind. Es besteht Erhebungspflicht, einen Ermessensspielraum hat die Gemeinde Sinzing dabei nicht.

Umstellung auf Jahreszahler - was ist zu tun?
Jahreszahler kann werden, wer als Grundsteuerschuldner einen schriftlichen Antrag (Antragsformular) bis spätestens 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres gestellt hat (§ 28 Absatz 3 Grundsteuergesetz). Die Grundsteuerpfichtigen, die ab dem Jahr 2023 Jahreszahler werden möchten, müssen den Antrag bis spätestens 30. September 2022 bei der Gemeinde Sinzing eingereicht haben.

Mit der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ersparen Sie sich und der Gemeinde erheblichen Überwachungs- und Verwaltungsaufwand.

Bitte beachten Sie:
Das SEPA-Lastschriftmandat kann nur vom Zahlungspflichtigen für ein unter seinem Namen bestehendes Konto erteilt werden!
Da der Gemeindekasse das SEPA-Mandat im Original vorliegen muss, können Übersendungen per Telefax oder E-Mail nicht berücksichtigt werden. Bitte übersenden Sie deshalb den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck auf postalischem Wege oder geben ihn direkt bei uns ab.

Bei Fragen zur Zahlungsabwicklung wenden Sie sich bitte an:

Name Telefon Telefax Zimmer
Stampfer, Manuela
Sachbearbeiterin
+49 941 39602-31 +49 941 39602-99 1.10

Bei Fragen zur Veranlagung wenden Sie sich bitte an:

Name Telefon Telefax Zimmer
Berchtold, Sabine
Sachbearbeiterin
+49 941 39602-33 +49 941 39602-99 1.09