Pflichtumtausch für unbefristete Führerscheine

04. Januar 2022: Besitzer von Fahrerlaubnissen, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen gestaffelt nach ihrem Geburtsjahrgang bzw. dem Ausstellungsjahr, ihren Führerschein umtauschen!

Bis zum 19. Januar 2033 soll jeder in der EU einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen.

Wichtiger Hinweis:
Aktuell sind nur Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 aufgerufen, ihre Papierführerscheine (nicht Scheckkartenführerscheine) umzutauschen!
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind
(Hierbei handelt es sich um alte graue bzw. rosa Papierführerscheine.)

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1953 bis 1958 19.01.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Führerscheine, die ab 1. Januar. 1999 ausgestellt worden sind.
(Hierbei handelt es sich um unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden).
Inhaber von Kartenführerscheinen, die vor 1953 geboren sind, brauchen ihren Führerschein ebenfalls erst bis 19.01.2033 umtauschen (unabhängig vom Ausstellungsjahr).

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19.01.2026
2002 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033

Alle Informationen zum Pflichtumtausch von Führerscheinen finden Sie auf der Internetseite der Führerscheinstelle des Landratsamt Regensburg unter folgendem Link:

https://www.landkreis-regensburg.de/landratsamt/abteilungen-und-sachgebiete/?pflichtumtausch-fuer-unbefristete-fuehrerscheine&orga=161092