Vollzug der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

28. Oktober 2015: „Winter is coming“ ist nicht nur ein Zitat aus einer berühmten Buchreihe von George R. R. Martin, sondern ab November auch der Titel des Arbeitsalltags des kommunalen Bauhofes.
Winterdienst (1)

Die Vorbereitungen für den Winterdienst stehen an, und die Fahrzeuge werden gewartet, Streukisten aufgefüllt und die Streusalzbestände aufgestockt. Die Einsatzfahrten zur Durchführung des Winterdienstes folgen stets einer Prioritätenliste. Dabei stehen natürlich die Haupt-, Berg- und Gemeindeverbindungsstraßen an erster Stelle. Bei Schnee und Glätte rücken die Winterdienstfahrzeuge werktags bereits um 3:00 Uhr aus, damit die wichtigsten Straßen um 7:00 Uhr geräumt und gestreut sind. Daher bitte wir an dieser Stelle um Verständnis, dass untergeordnete Straßen nicht zeitgleich, wie zum Beispiel die Bruckdorfer Straße in Sinzing, geräumt sein können und dass die gemeindlichen Mitarbeiter, welche mit der Durchführung des Winterdienstes betraut sind, sich an die Rahmenbedingungen des Arbeitszeitengesetztes halten müssen.

Mit der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ überträgt die Gemeinde die Räum- und Streupflicht auch auf ihre Bürger. Betroffen sind dabei u.a. die Gehwege, welche innerorts an Privatgrundstücke angrenzen. Die genauen Angaben dazu sind auf der Homepage der Gemeinde unter

 

http://www.sinzing.de/rathaus/ortsrecht/satzungen/

zu finden oder in der Bauverwaltung im Rathaus einzusehen. Die wichtigsten Punkte dabei sind, dass die Gehwege – auf einer Breite von 1,20m bis 1,50m -  werktags von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr, und Sonn- und Feiertags von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr frei von Schnee und Eis zu halten sind.

Diese Pflicht betrifft auch Eigentümer, deren Grundstücke nicht bebaut sind oder landwirtschaftlich genutzt werden.