Von Sachbeschädigung bis zu "Schwerer Eingriff in den Straßenverkehr"

24. April 2024: Seit einiger Zeit ist es wieder Mode, dass Straßenlampen, Verteilerkästen und auch Verkehrsschilder beschmiert oder massiv beklebt werden.
Beschmierte und beklebte Verkehrszeichen 3.jpg

Auffällig ist dabei, dass ein Großteil der Aufkleber den in Regensburg ansässigen Fußballbundesligadrittligisten darstellen. Aber das nur am Rande. Die Aufkleber haben unterschiedliche Größen, beginnend bei der Größe einer 2-Euro-Münze bis hin zur Handtellergröße. Und genau hier beginnt neben der offensichtlichen Sachbeschädigung – die Aufkleber lassen sich nämlich nicht bzw. nur mechanisch entfernen, was die Zerstörung der Reflexionsfolie zur Folge hat – das viel größere Problem. So stellt der Gesetzgeber je nach Anwendungsfall und -ort gewisse Anforderungen an die Größe, Unversehrtheit und den Reflexionsgrad von Verkehrszeichen, ganz zu schweigen von der Tatsache, dass die Schilder unkenntlich gemacht werden.

In der Verwaltung lernt man, den Worst-Case zumindest einmal kurz zu überdenken. Im Falle von beklebten, beschädigten oder beschmierten Verkehrszeichen kann sich dieser wie folgt darstellen:

Ein ortsunkundiger LKW-Fahrer verlässt das Industriegebiet Bahnhofstraße in Richtung Riegling. Dort passiert er die Kreuzung beim Kinderspielplatz und fährt Richtung Autobahn. Die vorhandene Verkehrsbeschilderung zeigt ihm an, er hat Vorfahrt zu gewähren. Wäre dieses Verkehrszeichen so unkenntlich gemacht, wie es etliche im Gemeindegebiet sind, ist dieses im schlimmsten Fall nicht mehr als das Verkehrszeichen VZ 205 zu erkennen und der LKW-Fahrer biegt ab, in der Annahme er hätte Vorfahrt. Die daraus resultierenden Folgen, sollte gleichzeitig ein PKW von der Autobahn kommen nach Kleinprüfening abbiegen wollen, brauchen hier nicht im Detail erklärt werden. Blechschäden kann man reparieren, andere aber möglicherweise nicht. Das soll aber nur ein fiktives Beispiel sein, um die Tragweite eines vermeintlich harmlosen Aufklebers darzustellen.

Die Verwaltung ist sich des Problems vollauf bewusst. So wurden bereits für mehrere 1000€ neue Schilder mit einer Spezialbeschichtung bestellt. Geld, dass man auch gut für ein kleines Spielgerät auf einem unserer vielen Spielplätze hätte investieren können.

Das Bekleben von Verkehrszeichen ist kein Kavaliersdelikt! Im besten Fall bleibt es bei Sachbeschädigung. Wie oben beschrieben kann es aber schnell zu „Schwerem Eingriff in den Straßenverkehr“ mit unabsehbaren Folgen werden.