Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 67 „Windpark Sinzing“

10. März 2016: Mit Beschluss vom 30.09.2015 Nr. 64 hat die Gemeinde das Bauleitplanverfahren für den verfahrensbezogenen Bebauungsplan Nr. 67 „Windpark Sinzing“ eingeleitet.

Das Gebiet im Ortsteil Viehhausen liegt westlich von Kohlstadt an der Gemeindegrenze der Gemeinde Sinzing. Mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens wird im Parallelverfahren gleichzeitig der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Sinzing mittels Deckblatt Nr. 1 fortgeschrieben. Das Plangebiet wird aus den Flächen der inzwischen aufgegebenen Planung für einen gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Windkonzentrationsflächen entwickelt. Die gemeinsame Planung wurde aufgegeben, weil sich dieser wegen der unterschiedlichen Interessen der beteiligten Gemeinde nicht mehr verwirklichen ließe. In der Zeit vom 03.11.2015 bzw. 09.11.2015 bis zum 16.12.2015 hat die Gemeinde die frühzeitige Beteiligung der Fachstellen und die Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden in der Sitzung des Gemeinderates vom 24.02.2016 behandelt.

Von den Fachstellen wurden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan keine wesentlichen Belange vorgetragen, die eine Ausweisung des Bebauungsplanes nicht möglich erscheinen lassen. Die Gemeinde muss zwar für das weitere Verfahren noch Gutachten beibringen bzw. ergänzen, aber vorerst spricht keine Stellungnahme gegen die Ausweisung.

Von den Bürgern, vor allem aus den Ortsteilen Haugenried und Viergstetten der Marktgemeinde Nittendorf gingen 150 Anregungen ein. Aus der Gemeinde Sinzing hat nur ein Bürger gegen die Bauleitplanung der Gemeinde Sinzing Bedenken vorgetragen.

Die Anregungen der Bürger bezogen sich im Wesentlichen auf

  • die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes

  • die ungenügende UVP aus den Genehmigungsunterlagen

  • die ungenügende saP aus den Genehmigungsunterlagen

  • dem ungenügenden Umweltbericht

  • auf die Verkürzung des Abstandes der 10H Regelung

  • auf die Sichtbeziehungen.

Derzeit werden vom Planer die festgelegten Änderungen in den Bauleitplan eingearbeitet sowie vom Vorhabensträger ergänzende Gutachten (Sichtbarkeitsanalyse) in Auftrag gegeben.

Wenn die Bauleitplanunterlagen dann ergänzt sind, muss der Gemeinderat diese Pläne dann für das weitere Verfahren, nämlich für die öffentliche Auslegung der Planung, billigen.

Im Anschluss an die Billigung der Planung werden dann die Bauleitpläne öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.