Wer kann privaten Wohnraum zur Verfügung stellen?

18. März 2022: Der Landkreis Regensburg bereitet sich intensiv auf die Aufnahme ukrainischer Kriegsflüchtlinge vor. In verschiedenen Gemeinden wurden bereits Notunterkünfte eingerichtet oder werden derzeit vorbereitet.

Viele Kriegsflüchtlinge sind bereits bei Bekannten/Verwandten untergekommen. Daneben wurden auch viele Personen an private Wohnungen weitervermittelt. Die vorhandenen Kapazitäten werden aber aller Voraussicht nach nicht ausreichen. Der Landkreis arbeitet daher mit Hochdruck daran, weitere und schnell aktivierbare Unterkunftskapazitäten zu schaffen. Was diese Bemühungen stark unterstützen würde, wäre die Bereitschaft weiterer Wohnungseigentümer, privaten Wohnraum für Kriegsflüchtlinge zur Verfügung zu stellen.

Täglich mehr geflüchtete Menschen aus der Ukraine erreichen nun auch unsere Region und benötigen schnell guten und passenden Wohnraum, damit sie im Landkreis Regensburg Sicherheit und Halt finden können. Zumeist handelt es sich bei den Flüchtlingen um Frauen mit Kindern, die nur mit dem Nötigsten in der Hand geflüchtet sind und nunmehr dringend Hilfe benötigen. 

Wer privaten Wohnraum anbieten möchte, sollte sich an die E-Mail-Adresse Anmietung@lra-regensburg.de des Landratsamtes wenden. Benötigte Angaben sind: Kontaktdaten des Wohnungs-/Hausinhabers, Anschrift der Unterkunft, Größe der Unterkunft (m² | Personenanzahl), Ausstattung der Unterkunft, Zeitpunkt, ab dem die Unterkunft zur Verfügung steht und wie lange, Entfernung zu ÖPNV und Einkaufsmöglichkeiten. 

Wichtig wäre, dass die Überlassung des Wohnraums für einen längeren Zeitraum, mindestens aber für drei Monate, möglich ist. Dies, weil man von einer längeren Aufenthaltsdauer ausgehen muss und den Kriegsflüchtlingen Umzüge in kurzen Zeitintervallen nach Möglichkeit erspart werden sollten. 

Anmietung großer Wohnungen oder auch kompletter Häuser

Darüber hinaus bitten wir Bürgerinnen und Bürger, die große Wohnungen (für 6 oder mehr Personen) oder Häuser für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aber auch für Flüchtlinge aus anderen Staaten für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zur ortsüblichen Miete zur Verfügung stellen wollen, sich mit dem Ausländeramt des Landratsamtes in Verbindung zu setzen und zwar unter der E-Mail-Adresse auslaenderamt@landratsamt-regensburg.de

Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Regensburg für die bisher schon gezeigte große Hilfsbereitschaft.

Zum Original Artikel auf der Internetseite des Landkreis Regensburg